Umsatzteuer-Voranmeldung bei der Aufwandsentschädigung für gekaufte Lizenzen
Fragestellung
Hallo,
ich bin ein selbständiger IT-Dienstleister und um meine Projekte zu umsetzten, kaufe ich manchmal Lizenzen für weiter Software. Diesen Aufwand stelle ich in Rechnungen meinen Kunden. Ich habe bis jetzt die USt für den gesamten Rechnungsbeitrag kalkuliert, aber jetzt mache ich mir Gedanken, ob das richtig ist... Weil ich dann im Prinzip teilweise USt auf USt berechne...
Einfachste Beispielrechnung:
Lesitung: 100 €
Aufwandsentschädigung Lizenz: 10 €
----------------
Summe: 110 €
USt 19%: 20,9 €
Rechnungsbetrag: 130,9 €
Wäre es nicht richtiger, wenn die Rechnung so aussehen würde?:
Lesitung: 100 €
-------------------
Summe: 100 €
USt 19%: 19 €
-------------------
Aufwandsentschädigung Lizenz: 10 €
------------------
Rechnungsbetrag: 129 €
In diesem 2. Falle enthält der Rechnungsbetrag keine USt auf Ust der Lizenz. Oder soll ich die für die Lizenz bezahlte USt in der Rechnung aufweisen und ist dann der richtigste Weg so?:
Lesitung: 100 €
-------------------
Summe: 100 €
USt 19%: 19 €
-------------------
Aufwandsentschädigung Lizenz: 10 €
(inl. 19% Ust: 1,9 €)
------------------
Rechnungsbetrag: 129 €
Wie soll ich in dem Fall vorgehen bleibt mir unklar und Internet hat mir soweit nicht geholfen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert. Ich möchte Ihre Anfrage gerne wie folgt beantworten.
Grundsätzlich kommt es darauf an, ob die Lizenzweitergabe durch Sie eine eigenständige Leistung von Ihnen gegenüber Ihrem Kunden darstellt oder ob die Lizenzkosten für Sie nur ein durchlaufender Posten sind (weil z.B. die Lizenz von vornherein auf den Namen des Kunden ausgestellt ist und Sie die Kosten nur verauslagt haben).
Wenn Sie die Kosten nur verauslagt haben, dann schreiben Sie Ihre Rechnung bitte wie folgt:
Leistung: 100 Euro
USt 19%: 19 Euro
Brutto: 119 Euro
zzgl. Auslagen 10 Euro (Bitte dann auf keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen!)
Zahlbetrag: 129 Euro
Sie dürften dann in dem Fall aus dem "Kauf" der Lizenz auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen, weil Sie in dem Fall nicht Leistungsempfänger sind (sondern Ihr Kunde).
Wenn Sie die Lizenz zunächst selbst erworben haben und dann wieder weiterberechnen, rechnen Sie bitte wie in Ihrem ersten Beispiel ab. Dann wäre die Lizenzweitergabe als eigenständige Leistung anzusehen, die dann steuerbar und steuerpflichtig wäre.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Abschließend bedanke ich mich für eine positive Bewertung, wenn Sie mit meiner Beratung zufrieden sind.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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