Umsatzsteuer Kleinunternehmer
Beantwortet von Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rainer Krieger in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten tag !! Habe am 05.04.2013 ein geweholt beim Gewerbeschein rausgeholt beim Finanzamt..
Undzwar möchte ich nebenbei als Interviewer für die Marktforschung tätig werden.. Habe jezt am Freitag meine erste Schulung und dann solls losgehen, habe mir aber vorab schon mal ein Gewerbeschein zugelegt, dass ich dan direkt loslegen kann mit den Aufträgen..
Ich bin noch Azubi meine Ausbildung als Verkäufer endet in 2 Monaten danach will ich Vollzeit beschäftigt werden und nebenbei für die Marktforschung arbeiten ... WIe sieht das nun mit den Steuern aus ?? Welche Steuern muss ich wann bezahlen ? Muss ich einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung machen oder Monatlich und eine Einkommensteuererklärung ?? Muss ich ein Fahrtenbuch führen ???
Was ist wenn ich nach meiner Ausbildung das doch Hauptberuflich mache ???
Bitte helfen sie mir
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Antwort von Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rainer Krieger
Sehr geehrter Herr,
als selbständiger Interviewer sind Sie gewerblich Tätig, Sie beziehen also Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie haben damit 2 Einkunftsquellen. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Azubi und später als Angestellter und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ihr Statur ändert sich nicht, wenn Sie Ihre Ausbildung beendet haben und normaler Angestellter sind.
Da Sie bei der Gemeinde ein Gewerbe angemeldet haben, werden Sie demnächst Post vom Finanzamt bekommen und Sie werden gebeten einen Fragebogen auszufüllen. Mit den Antworten in diesem Fragebogen stellen Sie die Weichen, wie Sie das FA einordnet.
Sie werden nach der Höhe des voraussichtlichen Gewinns gefragt, danach werden dann Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt. Sie werden nach der Höhe der voraussichtlichen Umsätze gefragt, danach richtet sich die Behandlung bei der Umsatzsteuer.
Erzielen Sie voraussichtlich weniger als 17.500,00 € Umsatz im Jahr, können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann brauchen Sie keine Umsatzsteuer abzuführen. Sie dürfen dann aber auch eine in Rechnung stellen.
Ein Fahrtenbuch müssen Sie nicht führen. Vermutlich werden sie ein betriebliches Fahrzeug haben, Das richtet sich nach dem Umfang Ihrer Fahrtätigkeit.
Ich vermute das es für Sie günstiger ist wenn Sie kein betriebliches Fahrzeug haben und dafür für jeden KM den Sie für Ihre gewerbliche Tätigkeit fahren, 0,30 € pro gefahrene KM
geltend machen.
Sie müssen dazu nur dies Fahren aufzeichnen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit den obigen Antworten ein wenig weiterhelfen.
MfG Rainer Krieger
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Rückfrage des Kunden
Wenn ich Post bekomme vom Finanzamt was soll ich da als voraussitllichen Gewinn oder Umsatz hinschreiben ? Ich weiss es ja noch nciht genau
für die Antwort danke ich Ihnen im Vorraus
Expertenantwort auf die Rückfrage des Kunden
Was Sie für einen Umsatz in den Fragebogen schreiben sollen, kann ich Ihnen nicht sagen, das müssen Sie schätzen.
MfG RKrieger