Umsatzsteuer bei Weiterverkauf
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Steuerfachmensch,
meine Frage ist folgend:
Als Selbstständige Freiberuflerin bin ich in meinem Falle freiwillig umsatzsteuerpflichtig.
freiwillig heisst ich mache nicht von Kleinunternehmerregel Gebrauch.
Jährlich gebe ich eine EST und eine UST Erklärung ab.
Nun ist es so:
Kauf eines Beruflichen Computers für 2200,00€ im Oktober 2020. Also für mich eine sehr hohe Anschaffung, die sehr selten vorkommt. Geplant war dieses Gerät auch lange und viel zu nutzen.
2200 € Brutto und netto circa 2000,00 €
Aus leidlichen technischen Gründen ist das Gerät nicht passend für die Software die ich nutze. (Betriebssystem und Kompatibiliät)
Alles ziemlich ärgerlich, da die Rückgabefrist bereits verstrichen ist.
Ich möchte nun das Gerät möglichst Schnell und zügig über Ebay Verkaufen.
Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer ???
Normalerweise hätte ich die Umsatzsteuer geltend gemacht und das Gerät über Jahre abgeschrieben.
Jetzt möchte ich es nur mit möglichst wenig Verlust verkaufen.
Es ist absolut neuwertig.
Ich möchte aber keinen Fehler mit der Umsatzsteuer machen.
ist das ein Privatverkauf? und damit ohne Umsatzsteuer?
muss ich bei Verkauf Umsatzsteuer ausweisen ?
Das ganze wirkt sich ja auf den Preis aus, den ich anbiete.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Mit Bitte um eine zügige Antwort falls dies möglich ist.
V. M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung!
Da Sie den Computer aus dem Betriebsvermögen verkaufen, müssen Sie beim Verkauf auch Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen und dann wieder abführen. Alternativ entnehmen Sie den PC zunächst in das Privatvermögen und veräußern ihn dann privat. Allerdings müssten Sie dann auch auf den Entnahmewert Umsatzsteuer entrichten, so dass es hinsichtlich der Umsatzsteuer der Höhe nach egal wäre. Allerdings müssen Sie als Privatperson ja keine Gewährleistung bei Verkauf leisten. Das wäre dann der Vorteil bei Verkauf als Privatperson.
Wenn Sie ihn also als Unternehmerin z.B. für 2.000 EUR brutto veräußern, müssten Sie eine Rechnung zu 1.724,14 EUR zzgl. 16% USt 275,86 EUR stellen.
Entnehmen Sie den PC zunächst ins Privatvermögen müssen Sie diesen auch zum Bruttoverkaufswert entnehmen und schulden den gleichen USt-Betrag.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass Sie bei Ihrem Verkaufspreis die Umsatzsteuer einkalkulieren müssen.
Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage, sonst melden Sie sich gerne noch einmal. Ihre Rückfrage beantworte ich Ihnen dann gerne.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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Antwort des Experten: Sehr gerne! ;-)