Uhrheberrechtsverletzung, verurteilt - private Forderung im Nachgang
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
am 22.08.2014 wurde eine Urheberrechtsverletzung (Filesharing) vom Anschluss meiner Mutter aus begangen, den ich zur damaligen Zeit zwar generell mitbenutzt habe, zu besagtem Tatzeitpunkt (~15 Uhr) allerdings nachweislich nicht zuhause, sondern in 40km Entfernung auf der Arbeit war. Darüber hinaus habe ich rund 10 Minuten vor dem Tatzeitpunkt (also rund 14:50 Uhr) an einem Geldautomaten in der Nähe meiner Arbeit auch noch Geld abgehoben. Ich kann den Internetanschluss zur Tatzeit also nicht mitbenutzt haben, was ich auch mit einem Kontoauszug (Ort und Zeit des Abhebens am Geldautomaten) und der Gehaltsabrechnung für diesen Tag belegen kann.
Meine Mutter hatte an diesem Tag Geburtstag und es waren zum Tatzeitpunkt sowohl Gäste vor Ort, die vermutlich auch Zugang (WLAN-Schlüssel) zu besagtem Internetanschluss hatten, als auch meine Mutter selbst.
Das Gericht hat meine Mutter als Anschlussinhaberin für schuldig befunden und sie wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Ich persönlich wurde weder vorgeladen, befragt, noch in irgendeiner Art und Weise für schuldig befunden.
Im Nachgang der Urteilssprechung (einige Tage später) erreichte mich ein Brief ihres Anwalts mit der Forderung, 2000€ an meine Mutter zu überweisen – mit einer Frist von 14 Tagen. Zitat:
„ [Sachverhalt …]
Die Downloads sind nicht von meiner Mandantin erfolgt, sondern müssen durch Ihren Rechner verursacht worden sein.
Nach diesseitiger Aktenlage stehen Sie als Verursacher fest, so dass ich Sie auffordere den Vergleichsbetrag in Höhe von 2000,00€ an Ihre Mutter zu zahlen.
Um die Angelegenheit nicht über Gebühr in der Schwebe zu halten, wird einer Zahlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen entgegengesehen.“
Der Brief des Anwalts kam nicht per Einschreiben sondern als regulärer Brief.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich auf diesen Brief reagieren?
2. Wenn ich widersprechen muss, wie muss ich das tun? Mit Anlage der „Gegenbeweise“ (Kontoauszug des Geldautomaten und Gehaltsabrechnung) oder einfach formlos und „normal“?
3. Ist es nicht eine plumpe Falschaussage des Anwalts, zu behaupten, „ich stehe als Verursacher fest“, obwohl das niemals ein Richter ausgesprochen hat und ich in keinster Weise befragt wurde? Wenn ja: Kann ich rechtlich gegen diese Lüge vorgehen?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Anonymous
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Ganz klare Empfehlung!
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Sorry, ich hatte eben die Kommentarfunktion übersehen und über "Angebot einholen" geschrieben.
Ja, können wir gerne machen.
Grundsätzlich könnte ich sogar jetzt oder Morgen ab 11 Uhr.
Meine Telefonnummer ist: 01719967360.
Mit freundlichen Grüssen
M. Kochannek
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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