Überweisung auf ein gepfändetes Konto
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Hallo Herr Schröter,
ich bin Einzelunternehmer und entwickle Websites für meine Kunden. In manchen Projekten hole ich mir Unterstützung von Partnern. Von einem Partner habe ich eine Rechnung erhalten und diese heute überwiesen. Leider auf ein falsches Konto welches wegen Insolvenz gepfändet wird.
Können Sie mir helfen das Geld wieder zurückzufordern?
Mein erster Gedanke wäre die Bank des Partners zu bitten mir das Geld zurück zu überweisen weil die Überweisung an jemand ganz anderes hätte gehen sollten.
Ein zweiter Ansatz ist, die Rechnung die mir der Kollege gestellt hat, hat einen Fehler.
Er hat 1 Stunde für 1.320,– abgerechnet.
Ist das vielleicht ein Weg das Geld zurückzufordern?
Ich hoffe Sie können mir helfen, der Junge hat wegen meinem Fehler nächsten Monat kein Geld die Miete zu bezahlen und seine Familie zu versorgen.
Viele Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
1. Eine Rückholung des überwiesenen Betrages durch die eigene Bank ist nur möglich, wenn der Überweisungsbetrag noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde. Denn dann befindet sich der Überweisungsbetrag noch auf einem Sammelkonto der eigenen Bank, so dass die Bank die Überweisung kostenpflichtig stoppen kann.
Dies setzt voraus, dass der Empfänger falsch angegeben wurde, d.h. der Kontoinhaber nicht mit dem Rechnungsaussteller identisch ist. Sollte der Betrag bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben sein, kann Ihre kontoführende Bank den Betrag nicht mehr zurückholen. Vielmehr kann sich Ihre Bank nur an die Empfängerbank wenden und diese bitten den Empfänger aufzufordern, den Betrag rückzuüberweisen´.
Sollte die Bank sich hier weigern, den Betrag zu erstatten, müssen Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden und diesen zur Herausgabe des überwiesenen Betrages mit einer kurzen Frist auffordern.
2. Haben Sie hingegen den Rechnungsbetrag an den richtigen Empfänger, aber auf ein anderes Konto als das angegebene überwiesen, besteht keine Möglichkeit den Betrag zurückzuholen.
3. Wenn über das Vermögen des Partner ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, kann dieser sich nur an das Insolvenzgericht wenden und eine Freigabe des überwiesenen Betrages beantragen. Hat der Partner mit dem Insolvenzverwalter eine Vereinbarung, welche Beträge er abführen muss, ist dieser Betrag auf Antrag freizugeben.
4. Die fehlerhafte Stundenangabe in der Rechnung verhilft im Verhältnis zur Bank nicht zu einem eigenen Rückforderungsanspruch.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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