Übernachtung des Kindes bei Familienangehörigen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach unserer Trennung ist mein Expartner wider in seine alte Wohnung gezogen in der mittlerweile sein Vater (starker Raucher) wohnt. Unser Sohn kann nicht bei ihm schlafen weil es eine Raucherwohnung ist. Deswegen will mein Ex dass unser Sohn bei meiner ehemaligen Schwiegermutter schläft die bei ihm um die Ecke wohnt. Ich möchte das aber nicht weil seine Eltern, er und seine Schwestern starke Raucher sind. Es sind fast immer alle zu Besuch von denen wenn unser Sohn dort ist. Es wird zwar auf dem Balkon geraucht aber dieser ist verglast und es ist immer nur ein Fenster zur Seite geschoben. Jedes mal wenn mein Sohn mir übergeben wird stinkt er widerlich nach Rauch. Er ist 14 Monate alt. Diese Problematik besteht seit seiner Geburt weswegen wir viele Streits hatten. Mein Ex ist der festen Meinung dass unser Sohn dort schlafen darf weil er dabei ist und ja nicht in der Wohnung geraucht wird . Ich kann mir aber nicht vorstellen dass er das rechtlich einklagen kann so wie er es mir angedroht hat. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Wenn sein Vater eine neue Wohnung hat habe ich kein Problem damit dass unser Sohn in seinem eigenen richtigen Bett schläft. Aber nicht bei der Oma im Reisebett. Ich finde zu dieser Problematik leider nichts genaues im Internet. Kann mir jemand helfen. Danke im Vorraus
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich hat der Kindesvater das Recht auf Umgang mit dem Kind. Ob dazu auch bereits in diesem frühen Alter des Kindes regelmäßige Übernachtungen gehören, ist vom Einzelfall abhängig, Entscheidend ist dabei alleine das Kindeswohl. Ich sehe es aber wie Sie: Das Kindeswohl ist gefährdet, wenn das Kind bei seinen Übernachtungen giftigen Zigarettenabgasen ausgesetzt ist. Dass das Kind nach jedem Besuch bei dem Vater und/oder Opa und Oma stinkt, ist ein Zeichen, dass das Kind nicht von Zigaretten-Qualm fern gehalten wird. Im Interesse des Kindes sollten Sie dies unterbinden und einer Übernachtung nur zustimmen, wenn sichergestellt ist, dass in dem Zimmer, in dem das Kind schläft, nicht geraucht wird und das Kind auch generell nicht ständig mit Qualm in Berührung kommt. Ich persönlich halte es für Körperverletzung, wenn in der Nähe des Kindes geraucht wird, so dass es passiv den giftigen Qualm einatmen muss - das entspricht nicht dem Kindeswohl.
Eine Übernachtung bei der ehemaligen Schwiegermutter kann der Kindesvater ohnehin nicht verlangen: Wenn das Kind bei ihm übernachtet, dann bei IHM und nicht bei seiner Mutter. Wenn das nicht möglich ist, muss der Kindesvater zuerst einmal Voraussetzungen schaffen, die dem Kindeswohl entsprechen. Solange sollten Sie die Zustimmung zur Übernachtung verweigern.
Können Sie mit dem Kindesvater darüber keine Einigung erzielen, ist es möglich, das Familiengericht darüber entscheiden zu lassen.Es empfiehlt sich, eine gerichtliche Umgangsregelung zu erwirken, in der konkret bestimmt wird, wie oft und WO das Kind unter welchen Umständen beim Vater übernachten darf. Gegen Ihren Willen und ohne gerichtliche Regelung darf der Kindesvater das Kind jedenfalls nicht bei sich oder seiner Mutter übernachten lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Beratung helfen und würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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