Überführung PKW aus dem Sonderbetriebsvermögen ins Einzelunternehmen
Fragestellung
A ist Mitunternehmer einer GbR. Er hat seinen PKW als Sonderbetriebsvermögen bei der GbR aktiviert. AK in 2014 für 70.000,00 + USt . BW heute = ca. 20.000,00 €
Nun möchte A aus der GbR ausscheiden und den PKW steuerneutral in seine neu gegründetes Einzelunternehmen überführen.
1.Frage = ist die Überführung von SBV ins Einzelunternhmen zu Buchwerten möglich ?
2.Frage = Fällt USt an, wenn ja, was ist die Bemessungsgrundlage ?
3.Frage= Wie wäre der Fall zu behandeln, wenn A das Fahrzeug damals finanziert hätte und würde
dann die Darlehen ebenfalls in Einzelunternehmen übernehmen ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG muss die Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts von einem Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft in ein anderes Betriebsvermögen (d.h. Einzelunternehmen) zu Buchwerten erfolgen.
In im vorherigen Satz 1 wird klargestellt, dass der Wert anzusetzen ist, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt. Dies ist der Buchwert.
Somit kann die 1. Frage mit: Ja beantwortet werden.
2. Fällt USt an?
USt fällt nicht an, da keine Privatentnahme vorliegt und auch keine Veräußerung zwischen zwei verschiedenen Personen gegeben ist. Sie ordnen ein betriebliches Wirtschaftsgut lediglich einem anderen Betriebsvermögen zu.
3. Finanzierung
Wenn das Fahrzeug finanziert worden ist, ist das Darlehen nach Überführung des Fahrzeugs in das Betriebsvermögen im Einzelunternehmen kein Sonderbetriebsvermögen mehr. Da das Fahrzeug sich im Einzelunternehmen befindet und, weil das Darlehen betrieblich veranlasst ist (Erwerb des Fahrzeugs) ist das Darlehen in das Einzelunternehmen einzulegen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne per Kommentarfunktion an mich wenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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