Treuhandvertrag aus Zypern überprüfen (Englisch)
Fragestellung
Sehr Geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Firma in Zypern über einen Treuhänder gegründet.
Die Vertrage müssen geprüft werden, ob da alles korrekt abgelaufen ist, alle Rechte/Stimmen bei mir legen, 100% mir gehören etc.
So, dass der Treuhänder quasi nur verwalten darf.
Was ist kritisch, was müsste ich beachten?
Der Vertrag liegt in Englisch vor, aber auch in zypriotisch. Nicht auf Deutsch!
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
eine erste Auswertung Ihrere Unterlagen habe ich Ihnen hier eingestellt.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
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Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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guten Abend, den Vertrag habe ich, vielen Dank. Sie haben ja schon einige Fragen gestellt.
Je klarer Ihre Vorgaben sind, desto gezielter kann ich den Vertrag prüfen.
Insoweit wäre es sinnvoll, sofern vorhanden, mit noch Informationen über das steuerliche und wirtschaftliche Geschäftskonzept zukommen zu lassen. Sie können das entweder hier hochladen oder per Email an Rechtsanwalt@anif.de senden.
Mit freundlichen Grüssen,
Ich versteuere die Gewinne ganz normal über die Limited und kann de Gewinne als Dividenden ausschütten.
Mir wurde dort versichert, dass ich der einzige wirtschaftlich Berechtigte bin, als einziger volle Entschedungsgewalt habe, mir alles gehört.
Ich habe mich dafür entschieden, damit nicht jeder einsehen kann, dass ich hinter der Firma stecke.
Ich habe keinerlei Erfahrung mit Treuhand Firmen, und weiß nicht, auf was ich sonst noch achten könnte/muss, um auf der sicheren Seite zu sein.
Hier wäre ich für weitere Empfehlungen und Anmerkungen sehr dankbar.
Brauchen Sie noch weitere Informationen?
Wenn sich noch Rückfragen ergeben sollten, lasse ich Sie das hier wissen, oder weise sie im Bericht direkt aus.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Ra
Ist das mit der Doppelbesteuerung nicht eindeutig, wenn ich dann in Zypern lebe und Einkommen von einer zypriotischen Firma habe? Ich habe in den nächsten 2 Monaten vor, mich komplett aus Deutschland abzumelden.
Was denken Sie, wie lange Sie dafür brauchen?
Deadline: 23.02.2018, 15:00 Uhr
Noch 0 Tag(e) und 19:00 Stunde(n)
Wenn da noch etwas fehlt durchsuche ich nochmal die Unterlagen, die mir vorliegen
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, RA
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtsanwalt
den Nachtrag zu meinem Prüfbericht von gestern habe ich hin der Anlage hier hochgeladen.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, RA
Eine Frage noch:
1. Auf den treuhänderisch gehaltenen
Bankkonten und im Firmenvermögen sollten daher zur zusätzlichen Sicherheit nur Bestände
belassen werden, deren Verlust schmerzfrei verkraftet werden kann
Auf mein Konto haben diese nicht direkt Zugriff, oder?
Oder können die Zugriiff nehmen als Director, wenn die wollen, ohne mir Bescheid zu sagen?
die Rückfragen beantworte ich wie folgt:
Eine Zugriffsmöglichkeit durch den Treuhänder auf das treuhänderisch gehaltene Vermögen besteht jederzeit. Die Direktoren als die offiziellen Organe der Limited können das, dürfen das nach dem Treuhandvertrag allerdings eigentlich nur in den vertraglich so vorgesehenen Situationen.
Man muß beim Treuhandverhältnis immer zwischen dem Außenverhältnis (zwischen dem Treuhänder und externen Dritten, z.B. der Bank oder Kunden) unterscheiden und dem Innenverhältnis (zwischen Treugeber und Treuhänder).
Das Außenverhältnis, also das rechtliche "Können" muss nicht notwendiger Weise übereinstimmen mit dem rechtlichen "Dürfen" im Innenverhältnis.
Der Treuhänder "darf" sich nur entsprechend dem Treuhandvertrag verhalten, er kann (aber darf nicht) die im Außenverhältnis eingeräumte, formale Position u.U. missbrauchen.
Solch ein Missbrauch wäre u.U. nach deutschem Recht unter dem Tatbestand der Untreue § 266 StGB sogar strafbar, ähnliche Vorschriften gibt es in Zypern auch ("embezzlement"). Dennoch sollte hier eine gewisse Vorsicht angebracht bleiben.