Trennung wg. häuslicher Gewalt und Umzug mit Kindern zu meiner Familie
Fragestellung
Hallo,
ich möchte mich von meinem Mann trennen und beabsichtige in einem Monat mit unseren zwei Kindern (7 und fast 5 Jahre alt) zu meiner Familie zu ziehen, die 240 km von unserem jetzigen Wohnort entfernt wohnt. Mein Mann wird alles dagegen tun, um dies zu verhindern. Das hat er mir schon vorhergesagt...
Nun ist es so, dass die Gründe für meine Trennung häusliche Gewalt (auch gegen die Kinder) und emotionaler/psychischer Missbrauch sind. Das könnten bei Bedarf auch einige Leute bezeugen. Doch das meiste/schlimmste hat sich in unseren vier Wänden abgespielt - ohne Zeugen.
Nun die Frage: darf/kann ich auch ohne die Zustimmung meines Mannes mit unseren zwei Kindern zu meiner Familie ziehen? Ich habe eine sehr große Familie und dadurch hätte ich dort einerseits sofort einen "Unterschlupf" (meine Mutter ist verwitwet und wohnt alleine in einem großen Haus) und andererseits sehr viel Hilfe und Unterstützung. Außerdem hätten die Kinder sofort Kontakt bzw. Spielkameraden, denn Cousins und Cousinen sind in Vielzahl vorhanden. :-)
Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar!!
PS: Ich war bei "ProFamilia", die mir (aufgrund der häuslichen Gewalt) den Verein "Courage/Frauen helfen Frauen" empfohlen haben.
Dort sagte man mir, dass alles, wovon ich berichtet habe (und es waren eher die harmloseren Dinge) unter häusliche Gewalt fällt.
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrte Ratsuchende,
gemeinsam mit Ihrem Mann üben Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder aus. Dies umfasst auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aufgrund dessen bräuchten Sie grundsätzlich die Zustimmung des Vaters zum Wegzug.
Da er Ihnen dieses nicht freiwillig erteilen würde, bliebe Ihnen nur der gerichtliche Weg.
Sie müssen damit rechnen, wenn Sie ohne die Zustimmung des Vaters umziehen, dass dieser seine Zustimmung zur Umschulung der Kindern verweigern wird und auch Sie diee Genehmigung gerichtlich erstreiten müssen.
Sie können rein tatsächlich mit Ihren Kindern ausziehen, jedoch müssen Sie sich darüber bewußt sein, dass dieses in einem Gerichtsverfahren nicht unbedingt für Sie spricht. Sammeln Sie deshalb unbedingt Beweise dafür, dass der Vater häusliche Gewalt ausgeübt hat und Sie deshalb zu Ihrem eigenen Schutz die Auszugsabsichten nicht preisgeben konnten.
Wenn sie umgezogen sind, empfehle ich dringend das dortige Jugendamt umgehend aufzusuchen und die Angelegenheit dort zu besprechen. Das Jugendamt kann vermittelnt tätig werden und Sie unterstützen. Der Vater wird ohnehin gerichtlich gegen Sie vorgehen. In einem Gerichtsverfahren wird zwingend das Jugendamt beteiligt. Es wirkt sich für Sie besser aus, wenn Sie bereits zu dem Jugendamt Kontakt aufgenommen haben.
Desweiteren sollten Sie daran denken, dass Sie irgendwann vom Vater Unterhalt verlangen müssen. Insofern ist es wichtig, dass Sie die Einkommensverhältnisse des Vaters kennen. Besorgen Sie sich die dazu notwendigen Informationen rechtzeitig und so lange Sie eventuell darauf noch Zugriff haben!
Suchen Sie nach dem Umzug einen Anwalt (am besten Fachanwanwalt für Familienrecht) vor Ort auf. Ich bin mir in Ihrem Fall sicher, dass Sie ihn benötigen. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es die Möglichkeit vor dem dortigen Gericht einen Beratungshilfeschein zu erwirken, damit kann zum Teil der Anwalt bezahlt werden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und gutes Durchhalten!
Mit freundlcihen Grüßen
K. Standke
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