Totalschaden Auto
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Dr. Koch,
meine Familie (mein Mann, meine 2,5 jährige Tochter) und ich waren auf einer mehrtätigen Rundreise durch verschiedene Länder. Auf der Fahrt von Liechtenstein nach Wien ging die Lichtmaschine kaputt. Die erste aufgesuchte Werkstatt hätte erst am kommenden Tag handeln können, also suchten wir eine andere auf. Diese setzte relativ günstig eine Lichtmaschine ein, wir konnten unseren Urlaub fortsetzen.
Zwei Tage später wollten wir nach Tirol fahren, als der Keilriemen riss. Wir mussten uns abschleppen lassen, die erste Nacht in dem Ort verbringen (alles kein Problem, sind versichert), Den nächsten Tag verbrachten wir fast ausschließlich mit der Kleinen wartend in der neuen Werkstatt. Man wollte die Lichtmaschine ersetzen. Nun aber wurde festgestellt, dass eine völlig verkehrte Lichtmaschine eingesetzt wurde, dadurch der Keilriemen kaputt ging und daraufhin weitere Schäden am Auto entstanden. Ggf. ist auch der Motor beschädigt.
Da das Auto nicht mehr das Jüngste ist und etliche Kilometer weg hat, kam diese Durchsicht vor Ort erstmal nicht in Frage, da es ja auch alles ein Kostenpunkt ist, der zu bedenken ist. Dennoch lassen wir das Auto nach Deutschland zurück überführen und von einer befreundeten Werkstatt noch einmal überprüfen. Wir sind mit einem Leihwagen nach Hause gefahren.
Nun stehen wir quasi ohne Auto da, da die eine Werkstatt nicht richtig gearbeitet hat. Zuvor hatten wir das Auto mit neuen Bremsbelägen, Anlasser etc. erneuern lassen, so dass es sicher noch eine ganze Weile gefahren wäre. Zumindest auch, wenn ein korrekter Einbau erfolgt wäre.
Auch die Werkstatt vor Ort bestätigte uns, dass die falsche Lichtmaschine die Ursache für den jetzigen, ja, für das Alter des Autos irreparablen Totalschaden verantwortllich ist.
Wir bezahlten jetzt für die qualitative Dursicht noch einmal fast 500 Euro (für die Erkenntnis, dass sich alles Weitere nicht mehr rentiert) - in den Monaten zuvor hatten wir schon an die 1.500 Euro in das Auto gesetzt - hatten Mehraufwand und stehen nun ohne Auto da.
Nun meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, gegen diese Firma rechtlich vorzugehen? Dann würde sicher österreichisches Recht gelten. Was würden Sie uns raten? Lohnt sich dieser Aufwand? Wie gesagt, es wurde soweit alles erneuert und das Auto hätte gut noch ein paar Jahre durchhalten können.
Wir haben sowohl die Rechnung der ersten Werkstatt als auch die schriftliche Bestätigung der neuen. Wir würden auch in Deutschland ein Gutachten erstellen wollen. Aber wie stehen unsere Chancen? Wäre das wieder herausgeschmissenes Geld und könnten wir durchaus noch einen gewissen Schadenersatz erhalten? Wir sind halt leider auf das Auto angewiesen und können uns im Moment kein neues leisten.
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht zu konfus geschrieben und bedanke mich schon einmal für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Sturm
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie mit dem Auto in Österreich in eine Werkstatt sind, der Vertrag auch dort geschlossen wurde würde hier in der Tat das österreichische Recht gelten. Es ist also nicht entscheident, dass Sie selbst Deutsche sind.
Die Frage, ob sich ein Vorgehen lohnt, ist immer individuell zu entscheiden. Da Österreich zum Glück ebenfalls deutschsprachig ist, wäre es problemlos möglich zu einem dortigen Anwalt Kontakt aufzunehmen und die Angelegenheit außergerichtlich in die Hand nehmen zu lassen.
Die Frage ist aber, was Sie bestenfalls damit erreichen könnten. Wenn ich Sie richtig verstehe, wird das Auto nun nicht mehr in Stand gesetzt, sondern leider abgeschafft. Wenn nachgewiesen werden kann, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden durch den Einbau der falschen Lichtmaschine entstanden ist - wozu Sie in der Beweispflicht wären - würden Sie vermutlich nur den Zeitwert des Autos erhalten können. Da es schon recht alt war, sollte geschaut werden, ob sich dafür für Sie persönlich eine Auseinandersetzung lohnt.
An Ihrer Stelle würde ich zunächst selbst diese Werkstatt anschreiben und Ihren Schaden schildern und unter Fristsetzung den Schadenersatz einfordern. Gelingt dies nicht, wäre der nächste Schritt die Einschaltung eines Anwalts vor Ort in Österreich. Dieser könnte den Fall dann juristisch exakt aufarbeiten und noch einmal die Forderung stellen. Bei der Einschaltung des Anwalts wäre es sinnvoll, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung hätten, die diesen Auslandsfall abdeckt.
Sollte eine Klage nötig werden, da es außergerichtlich zu keiner Einigung kommt, würde ich aufgrund der Distanz davon eher abraten. Sie müssten damit rechnen, vom Gericht geladen zu werden. Dieser Aufwand dürfte dann wahrscheinlich wirklich nicht mehr im Verhältnis zum eventuell zu erstreitenden Schadenersatz stehen.
Wie gesagt, ist es letztlich die Sache einer persönlichen Abwägung. Außergerichtlich würde ich den Versuch sicherlich wagen. Sie sollten aber auch bedenken, dass sich eine Auseinandersetzung länger hinziehen kann. Sollten Sie sich doch zu einem Gerichtsverfahren entscheiden, kann dies etliche Monate und deutlich länger dauern. Sie müssten sich also leider darauf einstellen, dass Sie ein anderes Auto zumindest zunächst einmal komplett vorfinanzieren müssten.
Ein Gutachten würde ich außergerichtlich nur anfertigen lassen, wenn es wirklich günstig ist! Außergerichtliche Gutachten müssen von der Gegenseite nicht erstattet werden, in einem Prozess zahlt der, der verliert!
Sie haben aber vielleicht Glück und diese Autowerkstatt ist für Fehler versichert. Da es bei Autos oft in die Tausende geht, haben tatsächlich viele eine solche Versicherung abgeschlossen. Sie sollten den Werkstattinhaber konkret auf eine Versicherung ansprechenen und ihn dazu auffordern, den Schaden seiner Versicherung zu melden.
Ich wünsche Ihnen, dass sich der Fall zu Ihren Gunsten auflöst!
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst ein Stück weit weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
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