Titelschutz
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
Ich bin im Nebenberuf Autorin, eigentlich für einen Verlag tätig, habe darüber hinaus aber auch eine Serie, die ich via Amazon selbst veröffentliche.
Der letzte Band dieser Serie soll 2018 erscheinen. Nun hätte ich für diesen Roman gerne einen Titel, den es leider seit Anfang 2017 schon für einen Roman gibt und zwar einen von Bastei Lübbe, LYX, allerdings in anderer Schreibweise.
Nun ist die Frage, ob auch alle "ähnlichen" Titel ( sprich: meine alternative Schreibweisen mit Bindestrichen ) Probleme mit sich bringen können?
Im konkreten Fall handelt es sich um den Buchtitel "Park Avenue Prince" ( 2017 bei LYX erschienen, von Louise Bay, Titel ist auch englischer Originaltitel des Romans, hier hält die Autorin, soweit ich das beurteilen kann, die Rechte aber wohl selbst ).
Sind für meinen Roman evt. Optionen wie "Park-Avenue-Prince" "Park Avenue-Prince", "Parkavenue-Prince/Prinz" und "Park Avenue Prinz" ( auch hier wahlweise mit Bindestrich(en) ) ebenfalls vom Titelschutz betroffen oder dürften diese von mir genutzt werden, sofern die Schreibweise anders ist und auch das Cover in der Gestaltung so, dass hier keine Verwechslungsgefahr besteht? ( Natürlich unterscheidet das Buch sich auch inhaltlich ) Da es, wie erwähnt, Teil einer Serie ist, wäre zusätzlich auch ein Untertitel, z.B. mit Namensnennung der Protagonisten, ebenfalls möglich, sofern dies zur Rechtssicherheit beitrüge.
Es handelt sich bei meinem Roman nicht um ein identisches Genre, sondern eine andere Untergruppierung, dennoch wären evt. Leserüberschneidungen unter Umständen ( beides ist grob in der Kategorie "Liebesroman" anzusiedeln ) möglich.
Vielen lieben Dank für ihre Einschätzung
M.Wild
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
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Schulte
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aufgrund Ihrer gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten:
In der Tat steht Ihrem Titel der Titelschutz des anderen Werkes nach § 5 Abs. 3 MarkenG entgegen. Das andere Werk ist bereits Ihren Angaben zufolge seit Anfang 2017 veröffentlicht, so dass das andere Werk bereits einen entsprechenden Titelschutz genießt. Daran ändert sich auch - aus Ihrer Sicht leider - nichts durch veränderte Schreibweisen mit oder ohne Bindestrich etc. Dies ist ebenfalls problematisch, da der Titel immer noch sehr ähnlich wäre. Denkbar wäre allenfalls ein Titel, wie etwa: "Der Prinz von der Park Avenue, New York". Dieser würde sich meiner Einschätzung nach von dem bereits geschützten Titel "Park Avenue Prince" genügend abheben.
Hoffentlich konnte ich Ihnen dennoh weiterhelfen. Über eine Bewertung von 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
mfg
M.Wild