Textkorrektur meiner Antworten auf Fragen des Arbeitsamts
Fragestellung
Liebe Frau Odemann,
bitte korrigieren meine Text oder bitte kommentieren Sie diesen für mich gerne direkt im Dokument mit der Überarbeitungsfunktion, wenn Sie mögen.
Der Sachverhalt ist einfach. Der Arbeitgeber stellt mich für einen Geschäftsbereich ein. Die Dienstleistung aus diesem Bereich wird speziell von diesem Arbeitgeber vom Markt nicht nachgefragt. Der Vertrieb kann die Dienstleistung aus eigenen Mängeln heraus nicht verkaufen. Eine Umschulung wollte ich nicht.
Mir würden Ihre Textänderungen oder Ihre kurzen Kommentare zu alternativen Formulierungen ausreichen.
Das Dokument ist in einem Standardformat und kann mit jeder neuen Word-Version oder mit der freien Software LibreOffice geöffnet werden. Es lebe die Welt der offenen Standards :-)
Sie sehen, mein Bereich ist quelloffene CMS-Software, wie WordPress oder vor allem Drupal.
Ich kann leider erst am 9.4. wieder an mein E-Mail-Postfach. Oder rufen sie gerne einfach noch an, Sie arbeiten ja auch noch, so sehe ich gerade ihren Status auf der Webseite, wie Sie wollen.
Vielen Dank und frohe Ostern!
J. D.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Auftrag. Ich habe den Text noch etwas ergänzt. Es wiederholt sich zum Teil jetzt zwar. Aber so wird die Unausweichlichkeit einer betriebsbedingten Gründen noch deutlicher.
Falls noch Fragen bestehen, melden Sie sich gern.
Mit besten Grüßen und Ihnen auch schöne Ostern!
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Ihnen auch nochmals schöne Ostern. Und melden Sie sich gern, falls nochmals Fragen auftreten.
Viele Grüße
Uta Ordemann