Textilkennzeichnung
Fragestellung
Hallo,
Ich möchte Bettware (Bettdecken und Kopfkissen) in Polen schneidern lassen und in Deutschland online verkaufen. Was genau muss aufs Textiletikett? Reicht es nur: ''Kopfkissen 80cm/80cm Bezug 100% Baumwolle Füllung:100% Polyester und dazu Wäschezeichen? Ist auch Name, Anschrift des Herstellers (oder meine Adresse?) und Ursprungsland Pflicht wenn ich diese Produkte in Deutschland als eine eigene Marke verkaufen werde? Reicht nur ein Etikett auf deutsch?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Es gilt das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG):
§ 3 Voraussetzungen für die Bereitstellung von Textilerzeugnissen auf dem Markt
"Ein Hersteller, Einführer oder Händler darf ein Textilerzeugnis nur in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen, wenn es entsprechend § 4 und den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 etikettiert oder gekennzeichnet ist."
Das muss in deutscher Sprache erfolgen; nur ergänzend und zusätzlich in anderer/anderen Sparache(n).
Für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen auf Etiketten und Kennzeichnungen vonTextilerzeugnissen dürfen nach Artikel 5 TextilKVO grundsätzlich nur die Textilfaserbezeichnungen, die in Anhang I aufgeführt sind, verwendet werden, z. B. Baumwolle, Polyester, usw. Abweichende Faserbezeichnungen, Abkürzungen, Wortverbindungen u. ä. sind nicht zulässig.
Eine Herstellerkennzeichnung ist ebenfalls notwendig - Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Vielen dank für Ihre Antwort.
Eine Herstellerkennzeichnung ist also notwendig,aber wer wäre in diesem Fall der Hersteller? Das sieht so aus, dass ich ein Projekt von dem Produkt vorbereite und eine Firma aus Polen schneidert es für mich und schickt nach Deutschland. Ich verkaufe die Produkte so wie sie sind oder werde ich sie noch in Zukunft mit einem Aufschrift besticken (bestonders Bettwäsche). Ich möchte hier in Deutschland meine eigene Marke anmelden um die Produkte zu verkaufen. Genauso wie zB H&M lässt ihre Klamotten in Bangladesch schneiden aber verkauft die Produkte als H&M. Ist auch 'Ursprungsland' auf dem Etikett Pflicht?
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Das ergibt sich aus dem Produktssicherheitsgesetz, §§ 2 ff. was die Herstellerangabe betrifft.
"Hersteller ist danach jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der
- geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder
- ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt, [...]."
Bei so einer wichtigen Frage rate ich aber unbedingt zu einer weitergehenden Beratung/Vertretung im Vergleich zu dieser Erstberatung. Bußgelder und sonstige Sanktionen sind da nicht zu unterschätzen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt