„Teilerschlossen“ gekauft, aber tatsächlich nicht erschlossen.
Fragestellung
Hallo,
ich habe im März ein Wochenendgrundstück mit Wochenendhäuschen gekauft. Laut Kaufvertrag „liegt Wasser und Strom an“. Tasächlich ist das aber nicht der Fall (es gab eine DDR-typische private Versorgung, die zum Zeitpunkt des Kaufes aber nicht mehr in Betrieb war).
Wie ist die Rechtslage, kann ich die für die Erschließung anfallenden Kosten beim Voreigentümer geltend machen?
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
auf jeden Fall muss hier noch der Kaufvertrag geprüft werden. Daher rate ich Ihnen, sich bei der Durchsetzung anwaltlich vertreten zu lassen.
Nach Ihrer Schilderung war die Versorgung vertragllich vereinbart und ist nicht gegeben. Dann liegt ein Mangel an der Sache/ am Grundstück vor (§ 434 I 1 BGB).
Da Sie das Grundstück wohl behalten wollen und der Mangel offenbar beseitigt werden kann, sollten Sie den Verkäufer zunächst auffordern, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, also die Erschließung vornehmen zu lassen. Da Sie für die Kosten haften, sollten Sie einen entsprechenden Vorschuß fordern.
Weigert sich der Verkäufer, müssen Sie die Forderung einklagen, dazu werden Sie wegen der zu erwartenden Höhe der Kosten am Landgericht mit Anwaltszwng landen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst helfen.
Mit freundlichen Grüßen
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