Stundungsantrag
Fragestellung
Mein Mann hat Steuerschulden (einkommenssteuer und Umsatzsteuer) und hatte seit längerem eine Lohnpfändung. Er hat jetzt im April eine neue Stelle angenommen. Das Finanzamt droht mit Lohnpfändung, dies würde aber zur Kündigung führen. Wir haben die noch fehlenden Steuererklärungen erstellen lassen unser Steuerberater gibt die Unterlagen aber nur gegen Vorkasse heraus. Das können wir im Moment nicht zahlen. Ich würde jetzt einen Stundungsantrag stellen in Höhe von 1000 Euro monatlich ( Die Rückstände betragen 20000 Euro) Kann ich gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und in dem Antrag begründen das eine Lohnpfändung existenzbedrohend für uns wäre?) Ich kann das Finanzamt eh nicht verstehen durch die Pfändung bekamen sie ca. 180 Euro monatlich und so bekämen sie ja viel mehr
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Antwort von Steuerberaterin Ines Witt-Rachuba
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich nehme an, dass es sich bei den "alten" Steuerschulden um solche handelt, die per Steuerbescheid rechtskräftig festgesetzt wurden und daher rechtskräftig sind?
Voraussetzung für eine Aussetzung der Vollziehung sind
a) Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Verwaltungsaktes SOWIE eine noch bestehende Einspruchsmöglichkeit oder
b) eine unbillige Härte, die dem Betroffenen derartige Nachteile existenzbedrohender Art verschaffen, dass dessen nachteilige Folgen nicht mehr oder nur schwer rückgängig zu machen sind (AEAO zu § 361 AO, 2.6)
Davon abzugrenzen ist ein Stundungsantrag, der aus persönlichen Gründen bei besonderer Stundungswürdigkeit gestellt werden kann.
Ein Steuerpflichtiger ist stundungsbedürftig, wenn er zum Fälligkeitszeitpunkt weder über die erforderlichen Mittel verfügt noch in der Lage ist, sich diese Mittel auf zumutbare Weise zu beschaffen.
Weiterhin muss man stundungswürdig sein. Der Steuerpflichtige ist stundungswürdig, wenn er seine Zahlungsunfähigkeit nicht selbst verschuldet hat oder durch sein Verhalten nicht gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (z.B. Steuerhinterziehung).
Normalerweise verlangt das Finanzamt auch eine Sicherheit, ohne diese hat man keinen Rechtsanpruch auf eine Stundung. (§ 222 AO). Im Grunde können Sie nur mit dem Finanzamt verhandeln
In der Praxis macht man einen privaten Liquiditätsplan, also alle ihre verfügbaren Einnahmen und alle ihre festen, existenziell notwendigen Ausgaben werden gegenübergestellt. Summe X, die nicht für die Existenz benötigt wird, oder aber auch beschaffte Kredite von Banken oder Verwandschaft, Lebensversicherungsansprüche etc. müssen zur Tilgung von Steuerschulden eingesetzt werden. Das Finanzamt wird Ihnen nun sagen, dass die Steuererklärungen eingereicht werden müssen, sonst können die möglicherweise zu hohen Steuerbescheide nicht korrigiert werden (für den Fall, dass diese noch änderbar sind) - also keine Aussetzung der Vollziehung...
Die Erklärungen wiederum können Sie ohne Zahlung des Steuerberaters nicht einreichen...
Ich empfehle in diesem Fall, das Finanzamt PERSÖNLICH ! aufzusuchen und die Situation zu schildern. Nehmen Sie konkrete Zahlen mit (Einkommensnachweise, Aufstellung über Ihre Lebenshaltungskosten, Aufstellung über Werbungskosten etc. wenn auch nur schätzweise) und weisen Sie nach, dass Sie
1. keine anderen Geldmittel auftreiben können (Kreditabsage Bank, keine verwertbaren Lebensversicherungspolicen vorhanden, etc.),
2. dass bei Lohnpfändung das existenziell wichtige Einkommen gefährdet ist (steht im Arbeitsvertrag ein Passus drin ?),
3. ein brauchbarer Vorschlag, in welchen Raten und in welchem zeitlichen Rahmen Sie außerhalb der Lohnpfändung die Steuerrückstände begleichen können.
Es ist extrem wichtig, vereinbarte Zahlungsziele einzuhalten, diesen Willen und Vorsatz müssen Sie auch glaubhaft rüberbringen.
Kalkulieren Sie die vorangige Bezahlung des Steuerberaters mit ein, denn die Steuererklärungen sorgen möglicherweise dafür, dass die Steuerschuld insgesamt sinkt. Sollten diese Verhandlungen mit dem Finanzamt keinen Erfolg bringen, müssen Sie es darauf ankommen lassen. Argument für eine Bewilligung wäre natürlich - wie Sie schon schreiben - dass das Finanzamt bei einer freiwilligen Ratenzahlung viel schneller an sein Geld kommt, als über eine Lohnpfändung. Das A und O ist, dass Sie persönlich mit dem Finanzamt sprechen, Auge in Auge. Das hat aus meiner Erfahrung bis jetzt immer die besten Erfolgsaussichten gehabt. Sind die Schulden allerdings zu hoch, und möglicherweise noch andere Schulden vorhanden, dann denken Sie mal über die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens nach.
Ich hoffe Ihnen mit der Auskunft weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ines Witt-Rachuba, Steuerberaterin
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