Studienkosten als Werbungskosten rückwirkend
Fragestellung
Hintergrund:
Ich bin deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Im Zeitraum 2006-2013 habe ich in Österreich ein Bachelor- und Masterstudium absolviert. Das Masterstudium von Wintersemester 2010 - Sommersemester 2013. Für die besagten Jahre habe ich bisher noch keine Steuererklärungen gemacht. Während des Zeitraums hatte ich keine Einnahmen aus selbstständiger oder nicht-selbständiger Arbeit.
Erstwohnsitz war während der gesamten Zeit bei den Eltern in Deutschland, Wohnsitz in Österreich war als Zweitwohnsitz angemeldet.
Umzug zurück nach Deutschland in 2014. Seit 2014 berufstätig in Deutschland.
Die entstandenen Studienkosten für mein Masterstudium möchte ich in meiner Einkommenssteuererklärung 2014 als Verlust/Werbungskosten geltend machen.
- Ich denke das ist grundsätzlich möglich, richtig?
- Welche Nachweise braucht man für das Masterstudium generell (Studienbescheinigungen…)?
„Kenntnissstand“:
1. Steuererklärung für die betreffenden Jahre rückwirkend
a. Für welche Jahre noch möglich?
a. Wie macht man das in der Praxis?
b. Welche Formulare braucht man? In welche Zeilen trägt man was ein?
2. Dann werden die Verluste als Werbungskosten/Betriebsausgaben in der Einkommenssteuererklärung 2014 angesetzt und das zu versteuernde Einkommen verringert sich
a. Wo/in welche Zeile(n) trägt man die Verluste aus den Vorjahren in der ESt 2014 ein?
Fragen zu ansetzbaren Kosten
1. Was kann man als Studienkosten absetzen und welche Nachweise benötigt man dafür bzw. welche muss man beim Finanzamt einreichen?
a. Kosten für Wohnung: Miete, Strom, Gas, Nebenkosten, Hausratversicherung.. (Mietvertrag und Jahresabrechnungen vorhanden)
b. Fahrtkosten: Kann ich hier einfach die Kilometerpauschale ansetzen?
i. Wohnung – Uni (keine Belege vorhanden)
ii. Heimfahrten (keine Belege vorhanden)
c. Arbeitsmittel (keine Belege vorhanden)
d. Häusliches Arbeitszimmer (Voraussetzungen???)
e. Computer (Beleg vorhanden)
f. Druck und Binden von Studienarbeiten (Beleg vorhanden)
2. Gibt es zusätzliche Kosten kann man mit Eigenbelegen ansetzen?
3. Gibt es zusätzliche Kosten, die man bis zu einer bestimmten Höhe auch ohne Belege geltend machen kann?
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren!
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Beste Grüße,
K. E.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Ich habe Ihren Fragentext in ein Worddokument übertragen und meine Antworten jeweils mit blauer Schrift an den entsprechenden Stellen eingefügt. Das Ganze steht jetzt hier als PDF Upload zur Verfügung.
Gerne stehe ich Ihnen für kurze Rückfragen noch zur Verfügung. Eine weitergehende Beratung bitte ich über einen neuen Auftrag einzusteuern, da z.B. eine vorgefertigte Steuererklärung den Rahmen dieser Erstberatung sprechen würde.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
Steuerberater
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Schenk
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K. E.