Studiengebühren absetzen
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Sohn vollendet am 29. September sein 25tes Lebenjahr. Gleichzeitig (26.9.14) startet er ein Master Zweit-Studium an einer Fernuniversität, nachdem er im Frühjahr sein Bachelor Studium abgeschlossen hat. Ich werde die Studiengebühren (2 Jahre, ca. € 13.000) für meinen Sohn übernehmen und möchte die Ausgaben gerne steuermindernd geltend machen. Derzeit beziehe ich noch Kindergeld für meinen Sohn.
Hierzu folgende Fragen:
1. Kann ich die Studiengebühren in voller Höhe absetzen? Falls
2. Die Studiengebühr kann komplett vorab bezahlt werden (12. September), oder in Raten. Aufgrund eines höheren Einkommens dieses Jahr würde ich gerne den vollen Betrag in diesem Jahr geltend machen, jedoch hat mein Sohn zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht sein 25tes Lebensjahr vollendet.
a. Kann der gesamte Betrag überhaupt in einem Steuerjahr (2014) geltend gemacht werden?
b. Ist der exakte Zeitpunkt der Zahlung wichtig, d.h. wäre eine Zahlung vor dem 29.9.14 schädlich?
3. Ggf weiter Hinweise.
Vielen Dank!
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Abend und vielen Dank für Ihre Anfrage!
zu 1) Nein. Ist das Masterstudium an einer privaten Hochschule/Uni? Wenn ja, haben Sie höhere steuerliche Vorteile. Wie heißt diese Hochschule? So kann ioch prüfen, ob und in welchem Umfang Abzugsmöglichkeiten bestehen.
zu 2) Diese Frage hängt von mehreren Faktoren ab. Wahrscheinlich wird die Einmalzahlung nicht günstiger sein. Wohnt Ihr Sohn bei Ihnen? Werden Sie nach dem 25ten Geburtstag noch Kindergeld erhalten? Wenn nicht, bieten sich eher steuerliche Vorteile.
Ansonsten ist zu prüfen, ob es nicht auch für Ihren Sohn direkt steuerliche Vorteile gibt. So könnten vorweggenommene Werbungskosten denkbar sein. Allerdings gibt es hier weitere Faktoren, welche zu bedenken sind. Erzielt Ihr Sohn eigene Einkünfte?
Entsprechend Ihrer Antworten, werde ich genauere Informationen geben können.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
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zu 1) Er hat sich am der Steinbeis Hochschule Berlin eingeschrieben (privat). Neben den genannten Studiengebühren werden ggf "Nebenkosten" für die Präsenzphasen (Anreise/Übernachtung Berlin) anfallen.
zu 2) Nein, mein Sohn wohnt in einer eigenen Wohnung in München. Ich unterstütze ihn derzeit mit €600/Monat, den Rest bestreitet er durch kleinere Nebenjobs (max €400/Monat). Kindergeld wird ggf für weitere 9 Monate gezahlt, da er einen Ersatzdienst geleistet hat (?)
Die steuerlichen Vorteile auf der Seite meines Sohnes sehe ich derzeit nicht, da die Kosten / Vorträge geringen Einkünften aus Praktikantentätigkeit / Nebenjobs sowie meiner Unterstützung verrechnet werden. In meinem Fall würde für den absetzbaren Teil Unterstützung der Höchststeuersatz greifen.
Hilft Ihnen diese Zusatzinformation um die Frage etwas spezifischer beantworten zu können?
Mfg
M.
Es war viel zu tun, so hat sich meine Antwort verzögert. Ich bitte um Entschuldigung. Ich habe direkt bei der Hochschule im Internet keine Info zwecks Anerkennung auf Landesebene im Sinne des Schulgeldes gefunden. Doch vermute ich, dass ein Abzug möglich sein wird. Dieser ist auf 5.000 Euro/jahr beschränkt. Voraussetzungen siehe http://www.steuertipps.de/lexikon/s/schulgeld
Sobald Sie keinen Kindergeldanspruch mehr haben, können Sie 8.352 Euro/Jahr steuerlich ansetzen (Miete/Unterhalt/Studiengebühren). Allerdings erfolgt eine anteilige Anrechnung des Einkommens Ihres Sohnes.
Herzliche Grüße
Ralph Arens