Studiengebühren absetzen (Ausland)
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war im 2. Halbjahr 2013 bei einem Auslandssemester in Kanada. Hierfür habe ich in 2013 die Studiengebühr bezahlt (ca. 5.000 Euro). Nachdem ich in 2013 aber nur 200,- Steuern bezahlt habe (Einkommen ca. 10.000, entsteht erstens kein Vorteil wenn ich die Gebühren in 2013 absetze und zweitens auch kein Verlustvortrag, da ich ja mehr als 10.000 Euro verdient habe.
In 2014 verdiene ich nun wieder mehr und zahle daher auch deutlich mehr Steuern. Daher mein Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, die Studiengebühren von 2013 in der Steuererklärung 2014 abzusetzen?
Wäre auch ein Splitten des Betrages möglich? (1500 Euro in 2013 und den Rest in 2014)
Ich befürchte, dass ich Pech habe, da ja das Entstehungsprinzip gilt. Ich möchte aber nichts unversucht lassen und daher Sie um kurzen Rat bitten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
nach Ihren Informationen haben Sie die Studiengebühren in Höhe von 5.000 € bereits im Jahr 2013 gezahlt.
Für Einnahmen und Werbungskosten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung maßgebend. Ausgaben sind danach für dasjenige Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (vgl. § 11 EStG).
Es liegt keine Ausnahmeregelung (Widerkehrende Zahlung oder Zahlung für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren) des vorgenannten Zufluss- /Abflussprinzips vor. Die Ausgaben können daher nur im Jahr 2013 angesetzt werden, da die Studiengebühren bereits in 2013 ageflossen sind und Sie somit wirtschaftlich belastet waren.
Auch eine Splittung des Betrags und eine Verteilung auf die Jahre 2013 und 2014 ist nicht möglich, da Sie wie vorgenannt die Studiengebühren bereits im Jahr 2013 vollständig gezahlt haben.
Ein Ansatz der im Jahr 2013 gezahlten Studiengebühren in der Einkommensteuererklärung des Jahres 2014 ist somit nicht möglich.
Ich hoffe meine Ausführungen sind für Sie hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
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