strittige Rechnung Kfz-Werkstatt und Forderungsabtretung
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle, ich „stenografiere“
Werkstatt angefragt für umfangreiche Reparaturen und TÜV; vereinbart, dass die Rechnung in Raten verschiedener Höhe erfolgt und Sonderzahlung jederzeit beliebig möglich ist. Dafür war ein Rahmen von 6 Monaten vorgesehen.
Die Werkstatt hat den Kostenanschlag für Reparaturen und TÜV-Abnahme nach Prüfung des Fahrzeugs mehrmals erweitert;, schließlich Auftragsbestätigung über 4.152,68€. teilweise Ausführung der Arbeiten KW 34. wesentliche weitere Reparaturen KW 39. Abholung des Fahrzeugs am 29.9.17 fertig und getüvt. Rechnung an mich erfolgt am 4.10.17, ausgewiesener Rechnungsbetrag 4.932,08€. Rechnungsdatum 25.8.17.
Wo liegen die Probleme?
Die Werkstatt
1. Weigert sich, die mit 600€ veranschlagten Mehrkosten für Montage detailliert schriftlich auszuweisen.
2. Antwortet nicht auf mein Verlangen, die intakten ausgebauten Teile (insbesondere Scheinwerfer) auszuhändigen
3. Hat die gesamte Rg auf den 25.8.17 vordatiert, während der fertige und getüvte Wagen erst am 29.9.17 abholbereit war.
4. Hat die Gesamtforderung ohne weitere Absprache und vor Fertigstellung an eine Bank abgetreten, die schon ein Mahnverfahren anstrengte bevor ich meinen Wagen und eine Rechnung hatte.
5. Die Bank berechnet nun auf der Basis des vorgezogenen Rechnungsdatums die Zinsen.
6. Zunächst bot mir ein Mitarbeiter dort den Zahlungsaufschub für unregelmäßige Zahlungen wie gewünscht an. Später und nachdem ich bereits eine erhöhte Tilgung leistete wiederrief eine andere Mitarbeiterin, um mich auf regelmäßige Raten zu verpflichten.
So die Lage der Dinge ohne zu viel Detail. Es schließen sich vielfältige Fragen meinerseits an.
a Wie kann ich zuverlässig die Teile zurückholen?
b Wie erwirke ich die detaillierte Mehrkostenaufstellung?
c Gibt es eine Möglichkeit der Rechnungsminderung auf dieser Basis?
d wie erreiche ich eine tatsachengerechte Datierung der Rechnung
e wie erreiche ich die entsprechend korrekte Zinsberechnung der Bank?
Es besteht weder Rechtsschutz, noch hohe Solvenz. Die Frage ist wohl keine 39€-Frage. Können wir das bitte nach Ansicht meiner Sache vereinbaren? Dokumente sende ich gerne nach Bedarf.
Dank und freundliche Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
zu Ihren Fragen:
a Wie kann ich zuverlässig die Teile zurückholen?
b Wie erwirke ich die detaillierte Mehrkostenaufstellung?
d wie erreiche ich eine tatsachengerechte Datierung der Rechnung
Insoweit können Sie bei Weigerung der Gegensiete letztlich nur kalgen.
Zwar kann man versuchen, über die IHK ein Schiedsmann einzuschalten (das sollte vorab versucht werden), aber das geht dann nicht, wenn die Gegenseite sich hartnäckig weiter weigert; insoweit sind Sie also auf die Mitwirkung der Gegenseite angewiesen. Gleichwohl sollten Sie die IHK anschreiben.
c Gibt es eine Möglichkeit der Rechnungsminderung auf dieser Basis?
Nur mit Einvernehmen mit der Gegenseite.
e wie erreiche ich die entsprechend korrekte Zinsberechnung der Bank?
Die Rechnung wird noch gar nicht fällig gewesen sein, wenn Sie das Fahrzeug noch gar nicht hatten. Dann aber liegt kein Verzug vor und die Bank kann keine Zinsen berechnen.
Suchen Sie das persönliche Gespräch mit der Bank, die die Gesamtumstände vielleicht gar nicht kennt.
Klappt das nicht, sollten Sie spätestens dann einen Rechtsanwalt beauftragen. Möglicherweise besteht ein Anspruch auf Beratungshilfe
https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/10/12/beratungshilfe/
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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