Stille Beteiligung - Prüfung Vertragsentwurf
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
vielen Dank für das angenehme Telefonat. Anbei übersende ich Ihnen den Vertragsentwurf zu der von mir angesprochenen stillen Beteiligung an einer UG.
Mir persönlich ist folgendes wichtig:
1) Dass mein Privatvermögen nicht haftbar für eventuelle Verluste der UG ist, selbst im unwahrscheinlichen Falle dessen, dass ein Gesellschafter privat für eine UG haften müsste (zB fahrlässige Insolvenzverschleppung o.ä.).
2) Das Verlustrisiko sollte bis zur Höhe der Einlage begrenzt sein.
3) Der administrative Aufwand (Jahresabschluss, priv. Steuerabschluss) für die UG und mich als Privatperson sollte so gering wie möglich sein.
Eine Frage noch: Was wäre, wenn ich später die Einlage erhöhen würde? Wird dann ein separater Vertrag aufgesetzt?
Danke!
Grüße,
T. G.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Anfrage.
Anbei übersende ich Ihnen wie besprochen den geänderten Vertrag im Änderungsmodus. Ich habe die Informationspflichten noch ergänzt. Sie müssen diese Rechte nicht in Anspruch nehmen, können dies aber.
Zu Ihren Fragen:
Eine Haftung mit dem Privatvermögen besteht nicht. Das Verlustrisiko ist auf die Einlage begrenzt. Den Aufwand bestimmen Sie. Sie haben weitergehende Rechte, müssen diese aber nicht wahrnehmen. Bei einer Erhöhung der Einlage ist ein schritftliche Nachtrag hinsichtlich der Höhe der dann erfolgten Einlage erforderlich. Ein komplett neuer Vertrag ist nicht erforderlich.
Bei Fragen oder weiteren Beratungsbedarf stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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