Steuerrückzahlung als Leistungsbezieher Hartz 4
Beantwortet
Fragestellung
Guten Tag, Frau Stahr,
in Bezug auf den Betreff habe ich eine Frage.
Ich (m, 46) bzw. wir als Ehepaar mit einem kleinen Kind beziehen im Moment Hartz 4. Für das letzte Jahr würden wir laut Steuerprogramm eine etwas höhere Summe (ca.2300 Euro) zurückbekommen, wissen aber momentan nicht, ob wir dem Amt diesen "Zugewinn" mitteilen MÜSSEN bzw. das Hartz-4-Amt von der Steuer-Rückzahlung automatisch in Kenntnis gesetzt wird!?
Das momentane Hartz-4-Geld reicht sowieso nicht aus und würden mit der Rückzahlung liebend gerne unseren laufenden Autokredit damit etwas verringern, ohne letztendlich den Leistungsbezug diesbezüglich gekürzt zu bekommen.
Ein Verschiebung des Abgabetermins für die Steuererklärung ist nicht gewünscht, da der Bezug sehr wahrscheinlich noch über den Dezember (wegen eventueller Weiterbildung) hinausgehen wird.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
MfG
T.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für die Anfrage. Bei Ihrem Problem handelt es sich allerdings nicht um eine rein steuerliche Fragestellung. Insoweit verweise ich darauf, dass Sie bei weitergehenden Fragen bitte einen Fachanwalt für Sozialrecht befragen.
Zu Ihrer Frage der Anrechnung. Ja, die Steuererstattung wird grundsätzlich auf die Hartz IV-Leistung angerechnet. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Steuererstattung als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II zu qualifizieren und somit anzurechnen, wenn sie nach Antragsstellung erfolgt. Denn als Einkommen ist all das anzusehen, was der Leistungsempfänger nach Beantragung von Leistungen des Jobcenters dazu erhält.
Aufgrund der bestehenden Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter sind Sie auch dazu verpflichtet, Einmalzahlungen wie Steuererstattungen mitzuteilen. Eine automatische Meldung des Finanzamtes an das Jobcenter erfolgt in der Regel nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Stahr
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