Steuern in Polen
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schnell,
seit Februar dieses Jahres bin ich in Rente und seit dem 01.10.2018 habe ich meinen ständigen Wohnsitz in Polen (in Deutschland habe ich keinen Wohnsitz mehr).
Meine Einkünfte sind:
- die deutsche gesetzliche Rente
- eine Betriebsrente (deutsches Unternehmen)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (das Kapital liegt ausschließlich auf deutschen Banken)
Nach meinem Kenntnisstand:
A) wird die deutsche gesetzliche Rente ausschließlich in Deutschland versteuert.
B) muss ich für die Betriebsrente in Polen Steuern zahlen.
C) muss ich in Polen Kapitalertragssteuer zahlen.
Meine Fragen:
Entspricht mein Kenntnisstand den tatsächlichen Gegebenheiten?
Zu B und C: Muss ich nur in Polen Steuern zahlen oder evtl. anteilig auch in Deutschland?
Im ersten Monat dieses Jahres war ich noch beschäftigt, somit ist dieses Jahr noch mein „altes“ Finanzamt für mich zuständig. Ab dem nächsten Jahr ist das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) zuständig. Gilt die Steuerpflicht in Polen ab sofort oder auch erst ab dem nächsten Jahr?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller, sehr geehrte Fragenstellerin,
aufgrund der kürze der Bantwortungszeit kann ihc mich auch nur kurz fassen:
Grundsätzlich richtet sich dies nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Polen (DBA D PL im Folgenden): Zu ihren einzelnen Punkten daher was folgt:
Nach meinem Kenntnisstand:
A) wird die deutsche gesetzliche Rente ausschließlich in Deutschland versteuert
Richtig.
Mit bestimmten Ländern hat Deutschland ein Abkommen geschlossen, Rentner nicht doppelt zu besteuern. Durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, ob entweder der alte Heimat- oder der neue Wohnsitzstaat die Steuer erheben darf.
Dem DBA zufolge müssen Bezieher einer gesetzlichen Rente in Deutschland Steuern zahlen, wenn sie zum Beispiel in folgenden Ländern ihren neuen Wohnsitz haben:
- Polen
Rentner im Ausland schicken ihre Steuererklärung nach Neubrandenburg
Das Finanzamt Neubrandenburg ist die zentrale steuerrechtliche Behörde für Auslandsrenten. Schicken Sie Ihre Steuererklärung – für alle steuerpflichtigen Rentner ist das die Anlage R – deshalb an folgende Adresse:
Finanzamt Neubrandenburg
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Wegen der anderen Einkünfte 2017 in Deutschland sind sie noch bei ihrem Wohnsitz-Finanzamt (auch das ist richtig).
B) muss ich für die Betriebsrente in Polen Steuern zahlen.
Ich tenidere hier aufgrund des DBA D-PL zu einer Versteuerung in Deutschland,Hierzu sollten sie sich aber an das Finanzamt Neubrandenbrug für eine abschließende Klärung wenden.
C) muss ich in Polen Kapitalertragssteuer zahlen.
Richtig nach dem DBA ist Polen zuständig.
https://www.iww.de/pistb/archiv/osteuropa-das-neue-dba-deutschland-polen-f42842
Ich denke sie müssen in beiden Ländern Steuern zahlen. Hierzu kommt dann ggf. eine Erhöhung des Steuersatzes aufgrund der Progression, d.h. die Einkünfte des jeweils anderen Landes erhöhen ihre Steuer im dann anderen Land.
Wegen der Abgrenzung Steuerpflicht D oder Polen hilft im Jahr des Wegzugs nur die 183 Tage Regel, Danach sind sie dort steuerpflichtig, wo sie mehr als 183 Tage verbracht haben (Ausnahmen wie Renten s.o.).
Hoffe das hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
RA Marcel Schnell München
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