Steuerliche Geltendmachung der Umbaukosten Wohnmobil
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich bin als selbstständiger Messebauer tätig und führe Auf- & Abbauten von Messeständen in Deutschland und Europa aus. Die Verrichtung meiner Arbeit findet also stets abseits meines Wohnortes statt.
Aktuell baue ich meinen privaten Allrad-LKW zum Wohnmobil um. Das Fahrzeug soll einerseits zum Reisen genutzt werden. Andererseits möchte ich es als meine Unterkunft während den auswärtigen Montagetätigkeiten nutzen, sodass meine Kunden mir in Zukunft keine Hotelzimmer mehr buchen müssen. Die angestrebte betriebliche Nutzung des Fahrzeuges schätze ich auf 30%.
Damit ich das Fahrzeug wie angedacht nutzen kann, muss es über eine wohntechnische Ausstattung verfügen, in der ich Kochen, Schlafen, Duschen, Heizen, etc. kann.
Meine Fragen an Sie sind nun:
1) Wie kann ich die Kosten für die wohntechnische Ausstattung (bspw. Anschaffung einer Stromversorgung, Heizung, Kühlschrank, Bett, etc.) als Betriebsausgabe geltend machen und in welcher Höhe?
2) Ich bin umsatzsteuerpflichtig. Wie und in welcher Höhe kann ich die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten der wohntechnischen Ausstattung geltend machen?
3) Müsste ich bei einer steuerlichen Geltendmachung der Umbaukosten den privaten Nutzungsanteil versteuern? Wenn ja, wie?
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und verbleibe
mit besten Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Um die Ausgaben für die Umnutzung des Lkws steuerlich geltend zu machen, muss der Lkw dem Betriebsvermögen Ihres Messebaubetriebs zugeordnet werden. Dies erfordert, dass die betriebliche Nutzung mehr als 10% beträgt. Es erfordert eine Einlagehandlung, hierzu sollten Sie einen Beleg erstellen und auch eine entsprechende Buchung in der Buchführung vornehmen. Zum Nachweis des betrieblichen Anteils sollten Sie Aufzeichnungen führen (Fahrtenbuch, gemäß nicht höchstrichterlicher Rechtsprechung Aufzeichnungen über ein Jahr als repräsentativen Zeitraum).
Die Ausgaben für den Umbau stellen unter diesen Voraussetzungen Betriebsausgaben dar und sind vollständig abziehbar. Vorsteuern sind grundsätzlich voll erstattungsfähig.
Als Ausnahme wäre der Aufwand nicht abziehbar, wenn die Aufwendungen "unangemessen" sind. Dies wäre im Einzelfall zu entscheiden, etwa bei besonders hochwertiger Ausführung, Expeditionstauglichkeit oder ähnlichem.
Die private Nutzung ist nach der 1%-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu versteuern, sowohl einkommen- als auch umatzsteuerlich.
Unklar ist, welche Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung zu nehmen ist, wenn das Fahrzeug so weitgehend umgebaut wird, dass es dem ursprünglichen Typ nicht mehr entspricht. Hier sind gegebenenfalls die Aufwendungen für den Umbau in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen. Gegebenenfalls sollte dies mit dem Finanzamt im Vorfeld abgestimmt werden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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