Stellungnahme prüfen zur falschen Anschuldigung ladendiebstahl
Fragestellung
Lieber Anwalt, Anwältin,
bitte prüfen sie diese Antwort, kürzen sie ggf. falls das besser ist. Ich möchte Details nur erwähnen, falls sie helfen. Ich habe einen Brief vom Polizeipräsidium 60322 Frankfurt erhalten. Mit den Anschuldigungen durch Peek & Cloppenburg, folgende Straftaten begangen zu haben (habe ich nicht): Diebstahl gemäß StgB 242, and Versuch StgB 22,23 (Ladendiebstahl).
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe keine Waren aus Peek und Cloppenburg entwendet, der Vorwurf des Diebstahls gemäß StGB 242 ist also falsch. Der Vorwurf des Versuchs gemäß StGB 22,23 (Ladendiebstahl) ist auch falsch, resultiert vermutlich aus folgender Situation, die aber im Detail vor Ort erläutert wurde, auch klar ersichtlich war. Meine persönliche Einschätzung damals war, dass die Männer vor Ort absichtlich meine Situation ausnutzen wollten, sie haben mir starke Schmerzen zugefügt, aber das muss nicht ausgeführt werden, es sei denn ich sollte das tun. Das beruht aufgrund der Tatsache dass sie äußerst brutal waren, sofort ersichtlich war, dass ich die Ware bezahlen wollte, und mehrmals Bezahlung angeboten habe sogar in bar etc. . Es kann sein dass Peek & Cloppenburg deshalb die falschen Anschuldigungen macht, weil sie befuerchten, dass ich sonst eine Klage einreiche wegen Körperlicher Gewalt (ich hatte das berücksichtigt, bin dem aufgrund der Kosten und der damit verbundenen Umstände jedoch nicht nachgegangen- ich habe eine kleine Tochter etc. es ist mir zu stressig). Bitte prüfen Sie das Schreiben. Ich habe keine Lust durch die Angelegenheit weiter gestört zu werden, daher sollte entsprechend geantwortet werden. Ich habe auch kein Problem irgendwelche Zahlungen zu leisten, falls das nötig ist auch bei falschen Anschuldigungen, auch wenn diese unrechtmäßig sind, wichtig ist mir eine schnelle Beilegung der FALSCHEN Anschuldigungen. Ich werde nicht falschen Anschuldigungen zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
da wir derzeit auf Reisen im Ausland sind, habe ich den Brief durch Verwandte, die den Briefkasten geprüft haben, erst am 3. Oktober 2018 erhalten und nehme daher erst heute Stellung.
Sie erreichen mich unter der auf dem Umschlag genannten Kontaktadresse. Unsere gewöhnliche Hausadresse ist ABCD Offenbach. Da wir nicht wissen, wie lange wir fort sind, ist es besser, uns über Verwandte in Waldorf zu kontaktieren.
Ich habe keine Gegenstände aus Peek & Cloppenburg entwendet, der Vorwurf des Diebstahls ist falsch und nicht vorgehabt Gegenstände unrechtmäßig zu entwenden, der Vorwurf des Versuchs des Ladendiebstahls ist ebenfalls falsch. Das war auch sehr ersichtlich und wurde von mir detailliert erläutert vor Ort. Ich bin sehr überrascht über die falschen Anschuldigungen durch Peek & Cloppenburg. Ich nehme an, sie beziehen sich auf Folgendes:
Ich habe Kleidungsstücke in Peek & Cloppenburg kaufen wollen. Als ich aus der Umkleide kam, hat eine Mitarbeiterin von Peek & Cloppenburg mich angesprochen und ich habe ihr diese Kleider zur Bezahlung gegeben, da ich aus Ihrem Angebot geschlossen habe, diese direkt zur Bezahlung geben zu können. Sie hat die Kleider in eine Tasche getan (an die Tasche erinnere ich mich zu 98% - allerdings ist der Vorfall länger her, zur Not kann man das über die Sicherheitskamera nachprüfen dass die Tasche existiert hat- falls das relevant ist), etwas mit den Kleidern gemacht (damals habe ich angenommen, die Magnetstreifen entfernt zu haben – es war ein längerer Vorgang, ich erinnere mich nicht mehr an den genauen Wortlaut, ich hatte mich zeitweise weggedreht und sie nicht beobachtet). Da der Vorgang etwas länger gedauert hat, sie die Kleider in eine Tasche getan hat, sich verabschiedet hat, etc. habe ich in einem geistesabwesenden Zustand angenommen, dass die Kleider bereits bezahlt sind und wollte das Geschäft verlassen – ich habe nicht daran gedacht, dass die Kleider nicht bezahlt sind.
Nachdem ich VOR Verlassen des Geschäfts durch das Piepen darauf hingewiesen wurde, dass die Kleider noch nicht bezahlt wurden, habe ich umgedreht, (das Geschäft nicht verlassen), um die Kleider zu bezahlen und zu fragen, warum sie bereits in der Tasche sind. Anstatt die Kleider bezahlen zu können wurde ich brutal festgehalten von Sicherheitsleuten, die mir dadurch körperliche Schmerzen unrechtmäßig zugefügt haben. (Ich bin eine 1,68cm große schlanke Frau, die eindeutig bekräftigt hat, die Kleider zu bezahlen), da mir die Sicherheitsleute trotzdem extreme Schmerzen zugefügt hatten, bin ich soweit gegangen sogar Bargeld anstatt Kartenbezahlung anzubieten und am Ende sogar OHNE Kleider zu gehen, da ich keine Schmerzen haben wollte wegen ein paar Kleidern. Die körperliche Gewalt war ungerechtfertigt.
Trotzdem wollte Peek & Cloppenburg meine Daten erheben, was ich gern gestattet habe, dazu bin ich dann mit einem Mann und einer Frau in ein Büro gegangen. Aus meiner Sicht war klar, dass keine Absicht bestand, die Waren zu unrechtmäßig zu entwenden.
Zum Hintergrund: Ich bin Unternehmensberaterin in einer großen Unternehmensberatung mit Verdienst über EUR 100,000 jährlich – derzeit in Elternzeit, hatte zu jedem Zeitpunkt ausreichend Geld dabei sowohl auf Karte als auch in Bargeld und es war ersichtlich, dass ich nicht vorhatte, die Ware ohne Bezahlung mitzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Tim Droese, LL.M.
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Stellungnahme habe ich mir unter Inbezugnahme der mir vorliegenden Informationen angesehen. Bitte entnehmen Sie Änderungen und Vorschläge dem unten eingefügten Text.
Vorneweg:
Es ist möglich, dass bereits ein Strafbefehl oder ähnliches erlassen wurde. Insofern müssen Sie Ihre Verwandten dringend dazu anhalten, dass Ihre Post in Offenbach regelmäßig kontrolliert wird. Die Einspruchsfristen sind sehr kurz. Sollte ein Strafbefehl erlassen worden sein, dann müssen Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, sofern Sie dagegen vorgehen wollen.
Es ist aber auch durchaus möglich, dass die Sache eingestellt wird.
Insgesamt kann dies aber nicht vorhergesagt werden, denn dazu wäre Akteneinsicht in die Ermittlungsakten notwendig, denn nur so kann der konkrete Vorwurf (was sagen die Mitarbeiter von Peek & Cloppenburg) festgestellt werden.
Ihr Vorgehen mit einer persönlichen Stellungnahme kann erfolgversprechend sein. Grundsätzlich wäre jedoch zu raten, dass ein Anwalt zunächst Akteneinsicht nimmt, um den Vorwurfs anhand des konkreten Tatvorwurfs zu entkräften. Dies müssen Sie also zunächst selbst entscheiden. Möchten Sie eigenständig Stellung nehmen, dann sehen Sie wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme in der Angelegenheit ST70729950/2018 Bezug auf Ihr Schreiben vom 03.09.2018.
Derzeit befinde ich mich mit der Familie auf einer längeren Auslandsreise, so dass ich das Schreiben erst heute, am 03.10.2018, durch Verwandte als Photografie erhalten haben.
Postalisch bin ich derzeit unter meiner Meldeadresse in Offenbach nicht erreichbar. Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme folgende Adresse: BITTE ADRESSE EINTRAGEN (Adresse unserer Verwandten in Walldorf) oder folgende E-Mail: BITTE E-MAIL EINTRAGEN.
Zur meiner Person:
Beruflich bin ich als Unternehmensberaterin tätig. Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit. Mein regelmäßiges Bruttoentgelt beträgt außerhalb der Elternzeit mehr als 100.00 Euro p.a. Insofern habe ich ausreichend finanzielle Mittel zum Kauf von Kleidungsstücken. EC-Karten, Kreditkarten mit ausreichender Deckung sowie Bargeld habe ich immer ausreichend und mit genügender Deckung dabei. Als Zeugnis hierfür biete ich Ihnen gerne an: PERSON, ADRESSE (EHEMANN, LEBENSGEFÄHRTE etc.). Ferner habe ich einen einwandfreien Leumund, bin nicht vorbestraft oder sonst strafrechtlich vorher einschlägig in Erscheinung getreten
Zur Sache:
Zum besagten Tattag, befand ich mich tatsächlich mit der Absicht Kleidung zu kaufen in den Geschäftsräumen der Anzeigeerstatterin.
Nachdem ich einige Kleidungsstücke in der Umkleidekabine ausprobiert habe, sprach mich bei verlassen der Kabine eine Mitarbeiterin der Anzeigeerstatterin an. Die von mir ausgewählten Kleider übergab ich der Mitarbeiterin zum bezahlen, da ich der Ansicht war, dass sich die Mitarbeiterin mir anbot, um die ausgewählte Kleidung zum bezahlen an die Kasse zu bringen.
Die Mitarbeiterin hat die Kleider in eine Tasche getan (an die Tasche erinnere ich mich zu 98% - allerdings ist der Vorfall länger her, zur Not könnte man dies über die Sicherheitskamera nachprüfen dass die Tasche existiert hat- falls das relevant ist).
Während dieses Vorgangs hatte ich das Gefühl, dass die Mitarbeiterin etwas mit den Kleidern gemacht hat, denn der Vorgang die Kleider in die Tasche zu legen dauerte sehr lange. Damals vermutete ich, dass die Magnetstreifen manipuliert wurden.
Insgesamt hat der Vorgang sehr lange gedauert, so dass ich irrtümlicherweise annahm, dass ich die Kleider schon bezahlt habe. Ich wollte das Geschäft verlassen in der festen Annahme, dass ich alles bezahlt habe. Bevor ich das Geschäft verließ, meldeten die Diebstahlwarnanlagen durch entsprechendes Geräusch, dass die Magnetsicherungen noch nicht von den Kleidern entfernt waren. Daraufhin wurde mir bewusst, dass ich fälschlicherweise davon ausgegangen bin, dass alles bezahlt sei. Infolgedessen habe ich umgedreht ohne das Geschäft zu verlassen und begab mich zur Kasse, um einerseits zu erfragen, weshalb unbezahlte Ware in der Tasche ist und um die Kleidung zu bezahlen. Der Sicherheitsdienst der Anzeigeerstatterin ließ dies leider nicht zu. Im Gegenteil, ich (Frau, schlank, 1,68cm) wurde von den mir körperlich weit überlegenden Sicherheitskleuten brutal und schmerzhaft festgehalten. Auch nachdem ich versuchte den Irrtum aufzuklären und meine Absicht die Kleider zu bezahlen versuchte aufzuklären, ließen die Herren nicht von mir ab. Aufgrund der Schmerzen war ich im Ergebnis sogar bereit, die Kleidung bar zu bezahlen bzw. zu bezahlen ohne diese zu erhalten. Eine Strafanzeige habe ich in dem Moment nicht in Erwägung gezogen, damit die Sache „normal“ aus der Welt geschafft werden kann.
Dennoch bestanden die Sicherheitsleute und die Anzeigeerstatterin auf die Aufnahme meiner Personalien.
Festzustellen ist also, dass ich keine Kleidung gestohlen habe und dies nicht beabsichtigt habe. Ferner ist der Vorwurf der versuchten Tatbegehung nicht naschvollziehbar. Sobald ich mir des Irrtums bewusst wurde, habe ich den Weg zur Kasse gesucht. Der ganze Vorwurf scheitert schon am fehlenden Vorsatz. Die Anschuldigungen sind mithin sehr überraschend und unzutreffend.
Aufgrund der ausgeübten körperliche Gewalt, halte ich mir eine Strafanzeige gegen die betroffenen Personen vor.
Ich hoffe, dass ich Ihnen den wahren Sachverhalt ausreichend nachvollziehbar erklären konnte. Ich bitte deshalb um Einstellung des Verfahrens. Sofern Sie oder die Staatsanwaltschaft dies für nicht möglich hält, bitte ich vor Erhebung weiterer Maßnahmen oder gar den Erlass eines Strafbefehls um kurze Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen,
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Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Rückfragen können Sie gerne über das Portal an mich richten. Gerne helfe ich Ihnen, sofern nötig, auch im weiteren Strafverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Droese
Rechtsanwalt
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