Stelle nicht angetreten; was kann mir jetzt passieren?
Fragestellung
Guten Tag,
im Oktober vergangenen Jahres habe ich einen Arbeitsvertrag als Teamleiter Sales unterzeichnet. Da ich die Stelle erst am 1.1.2016 antreten wollte, habe ich mit der Kündigung meines aktuellen Arbeitgebers noch etwas gewartet. Ein Kollege ist den selben Weg gegangen, jedoch bat er um sofortige Vertragsauflösung, um schon früher den neuen Job anzutreten. Nach kurzer Zeit war klar, dass in dem neuen Unternehmen nicht alles "koscher" ist. Nach und nach kamen immer mehr Details (Umgangsformen, offene Provisionszahlungen an MA, Gerüchte um Insolvenzverschleppung etc.) zum Vorschein, die meinen Entschluss mich diesem Unternehmen anzuschließen, revidieren ließen.
Da ich meine Kündigung noch nicht eingereicht hatte, bat ich den "neuen" Arbeitgeber um Vertragsauflösung aus persönlichen Gründen. Auf dieses Schreiben, sowie auf mein nachfolgendes mit dem Hinweis, dass ich ansonsten zum 1.1. innerhalb der Probezeit kündigen würde, gab es keinerlei Reaktion.
Also habe ich am 2.1. zum 16.1. fristgerecht gekündigt und bin den Job nicht angetreten. Ich habe auch keine Krankmeldung abgegeben. Auch da gab es keine Reaktion seitens des AG. Bis mich am 19.01. folgende Email erreichte:
"Sehr geehrter...,
anbei senden wir Ihnen vorab die Kündigungsbestätigung.
Des Weiteren bitten wir Sie den Personalbogen auszufüllen und uns ihn zurückzusenden, damit ich Sie für die paar Tage abrechen kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen"
Das Schreiben war auf 13.1. datiert und beinhaltete Folgendes:
"Sehr geehrter Herr...,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung und das Aufhebungsdatum zum 16.01.2016.
Mit freundlichen Grüßen"
Nun meine Frage. Ist es ratsam den Personalfragebogen abzugeben? Oder könnte das nur ein Trick sein irgendwelche rechtlichen Schritte gegen mich einzuleiten? Ich bin schließlich nicht zum Dienst angetreten. Andererseits hat der AG keine fristlose Kündigung ausgesprochen und somit war ich ja bis 16.1. dort angestellt.
Vielen Dank vorab für die Hilfe!!!
Viele Grüße
Johannes Winterhalder
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Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke für die Anfrage.
Sie haben sich zunächst völlig korrekt verhalten, als Sie innerhalb der Probezeit am 2.1. zum 16.1. gekündigt haben. Die meisten Arbeitsverträge verbieten ja eine Kündigung vor Arbeitsantritt.
Der AG hätte Sie nachdem Sie fehlten zur Arbeit auffordern können und dann wäre auch eine fristlose Kündigung möglich gewesen. Das ist nicht geschehen.
Eigentlich hätten Sie arbeiten müssen, wobei es grundsätzlich Sache des AG ist, Ihnen einen Arbeitsplatz zuzuweisen. Dagegen spricht der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Den Personalbogen können Sie ohne Probleme ausfüllen, denn damit ist kein bestimmter Erklärungsgehalt verbunden und auch kein Anerkenntnis. Der AG hat den Zugang der Kündigung und die Beendigung zum 16.1. bestätigt. Streiten kann man nur über die Frage ob Sie Anspruch auf Verzugslohn haben, weil der AG Sie nicht zur Arbeit aufgefordert hat oder ob Sie Ihre Arbeitskraft hätten anbieten müssen. Hier kenne ich zu wenig Details, allerdings gilt schon das Sie Ihre Arbeitskraft anbieten müssen. Rein formal spricht mehr dafür, dass Sie keinen Lohnanspruch haben.
Dennoch sollten Sie den Fragebogen ausfüllen, zumal der AG ja angekündigt hat die Tage abzurechnen.
Das einzige Problem ist die Frage der Sozialversicherung weil das bisherige Arbeitsverhältnis immer weiter bestand. Rein arbeitsrechtlich sehe ich aber kein Risiko.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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