Spekulationsfristen
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe 2019 eine Immobilie erworben.
Seit 11.11.2019 bewohne ich diese Immo selbst. Ab wann kann ich die Immobilie vermieten, um die Spekulationsfrist direkt zu umgehen? Ich möchte nicht die 10 Jahre bei Vermietung abwarten. Danke
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen,
vielen Dank für die Beauftrgung bei yourXpert. Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten.
Sofern Sie die Wohnung innerhalb von 10 Jahren seit Anschaffung (Datum Kaufvertrag) veräußern, wäre der Verkauf steuerfrei, wenn Sie die Wohnung im Jahr des Verkaufs (z.B. 2021) und in den voran gegangenen beiden Jahren (2020 und 2019) selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Es wäre hier z.B. ausreichend, wenn Sie die Wohnung seit 11/2019 bis 01/2021 selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben und dann veräußern. Es muss ein zusammenhängender Zeitraum über drei Kalenderjahre sein (es sind hier keine vollen drei Kalenderjahre notwendig). Auch eine Vermietung von 02/2021 bis 11/2021 wäre noch unschädlich, wenn die Veräußerung noch in 2021 erfolgt und Sie die Wohnung im Januar noch selbst genutzt haben (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-06-17-ausnahmevorschrift-des-paragraf-23-absatz-1-satz-1-nummer-1-satz-3-2-alternative-EStG.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Wenn Sie jedoch wieder bis zum Beispiel 01/2022 vermieten und dann veräußern, wäre der Verkauf steuerpflichtig, weil im Jahr des Verkaufs keine Selbstnutzung mehr vorgelegen hat.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern als erste steuerliche Einschätzung dient.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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