Spekulationsfrist bei Immobilienverkauf
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Jahr 2005 eine Eigentumswohnung gekauft.
Der notarielle Kaufvertrag ist vom 4. Mai 2005, notariell beglaubigt am 6. Mai 2005.
Ich habe die Wohnung vermietet gekauft und der Mieter hatte ein Vorkaufsrecht. Nach Ablauf der Frist wurde der Kaufbetrag am 01.08.2005 auf das Notaranderkonto überwiesen. Der Grundbucheintrag erfolgte im Februar 2006.
Ab welchem Datum beginnt die 10-jährige Spekulationsfrist?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Aseneta Hampelic
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
maßgebend für den Zeitpunkt der Anschaffung der Immobilie ist der Abschluss des obligatorischen Vertrags. Das heißt die 10-Jahresfrist beginnt mit Ablauf des Tages des rechtsverbindlichen Abschlusses des Kaufvertrages, dem sowohl Käufer als auch Verkäufer zustimmen.
Da der Kaufvertrag im vorliegenden Fall bereits am 04. Mai 2005 geschlossen wurde, beginnt die Frist am 05. Mai 2005. Die spätere notarielle Beglaubigung und Eintragung im Grundbuch wirkt auf den Abschluss des Kaufvertrages zurück, da diese beiden Ereignisse lediglich Rechtsfolgen des abgeschlossenen Kaufvertrags sind.
Wenn Sie also mit dem Vertrag vom 04. Mai 2005 bereits Einigkeit mit dem Verkäufer über den Verkauf erzielt haben und dieser dem Verkauf zugestimmt hat, ist dieses Datum maßgeblich für den Beginn der Frist. Soweit Sie am 04. Mai 2005 lediglich ein bindendes Angebot zum Erwerb der Immobilie abgegeben haben, ohne dass der Verkäufer verbindlich dem Verkauf zugestimmt hat, würde die Veräußerungsfrist noch nicht beginnen.
Ich hoffe meine Ausführungen waren hilfreich für Sie. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gebert
Steuerberater
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aus betrieblichen Gründen ist es mir leider nicht möglich Ihre Anfrage bis heute 23 Uhr zu beantworten. Ich möchte Sie bitten mir für die Beantwortung der Frage noch bis Samstag 12 Uhr Zeit zu geben. Ich danke Ihnen vorab für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gebert