Sozialhilfe Anspruch
Fragestellung
Gebürtige Deutsche,45 Jahre, seit 1 Jahr US-Staatsbürgerin,seit 2 Jahrzehnten in USA beruftstätig, möchte aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen zurück nach Deutschland, ihren Lebensmittelpunkt hier halten.
Besteht ein Anspruch auf irgendeine Geldleistung, Sozialhilfe o.ä., solange sie hier noch keine neue Stelle hat?
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ja, das sollte möglich aller Voraussicht sein.
Deutsche Staatsbürger (sofern hier eine doppelte Staatsangehörigkeit noch vorliegt) erhalten Arbeitslosengeld (ALG) I/II, je nach Einzahlung in die Sozialversicherung.
Ausländer dann, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland dauerhaft sind und nicht allein zur Arbeitssuche hier in Deutschland sind.
Für das ALG I muss jedoch eine Anwartschaftszeit erfüllt werden, was dann gegeben ist, wenn Sie insbesondere in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben - in Deutschland/im EU-Ausland.
Dieses liegt hier nicht vor.
Zu ALG II:
Ansonsten haben Sie alternativ die Möglichkeit diese Sozialleistung in Anspruch zu nehmen:
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten.
Ausländer sind zum Leistungsbezug berechtigt, wenn sie die aufenthaltsrechtliche Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik erhalten haben oder die Erteilung grundsätzlich möglich wäre.
Dieses ist hier bei Ihnen aller Voraussicht nach der Fall.
Nachrangig wäre Sozialhilfe/Grundsicherung bei mangelnder oder verminderter Erwerbsfähigkeit.
Möglich wäre auch Wohngeld.
Bitte geben Sie mir noch im Wege der kostenlose Nachfragefunktion, ob Sie noch Deutsche sind.
Dann kann ich Ihnen noch besser antworten.
Zudem gilt:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen befristeten Gründungszuschuss erhalten.
Eine Hilfe zum Lebensunterhalt ist demnach möglich, auch zur Überbrückung einer kurzzeitigen Arbeitslosigkeit.
Am besten wird es sein, eine telefonische Beratung durch die Arbeitsagentur schon von den USA aus in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre Nachfrage (und Bewertung).
Also Ihre Tochter ist die gebürtige 45-jährige Deutsche in der Anfrage - richtig?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
vielen Dank, dann weiß ich Bescheid.
Dann darf Sie sich nicht allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, um Sozialleistungen zu erhalten, was aber bei persönlichen UND gesundheitlichen Gründen begründbar wäre.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt