Sorgerecht für unsere Enkeltochter
Fragestellung
unsere Enkeltochter Jeanette wurde im August 14 Jahre alt.
Von diesen 14 Lebensjahre hat unsere Enkeltochter 13,5 Jahre bei uns den Großeltern (Hans-Joachim + Bettina Schmitt) gewohnt und gelebt, auch die Tante (unsere Tochter war mit einbezogen.
Unsere Enkeltochter wurde von uns liebevoll wie ein eigenes Kind erzogen.
Von dem Familiengericht in Husum wurde uns das Bleiberecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.
Jeanette hat kaum Kontakt mit den Eltern und den Geschwister, obwohl dieses schon probiert wurde.
Am 13.09.2019 hat Jeanette Ihrer Mutter mitgeteilt das diese doch das Sorgerecht an uns abgeben sollen. Jeanette möchte unbedingt das wir das Sorgerecht erhalten.
Wenn wir das Sorgerecht für Jeanette bekommen würden, würde das den künftigen Alltag erleichtern (Lehrvertrag, Konteröffnung, Führerschein für Mofa/Roller, Führerschein ab 17 usw.
Es ist auch kein Jugendamt eingeschaltet. Alles was für Jeanette notwendig war konnten wir bis jetzt selbst entscheiden.
Jeanette möchte das wir das Sorgerecht bekommen und wollte dieses schon dem Familiengericht mitteilen und bittet uns ständig das wir in dieser Sache etwas unternehmen.
Unsere Frage:
Können wir das Sorgerecht erhalten und welchen Weg gibt es.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Schmitt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller,
gleich vorab lässt sich sagen,
es ist nur in absoluten Einzelfällen möglich, dass das Sorgerecht von den Eltern auf jemand anderes übertragen wird. Nur bei einer Gefährdung des leiblichen, seelischen oder geistigen Wohls des Kindes durch Versagen, Vernachlässigung oder Missbrauch der Personensorge, hat nach § 1666 BGB das Familiengericht die erforderlichen Maßregeln zu treffen.
Dies kann bis hin zum Entzug des Sorgerechts gehen. Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen würden, kann ich Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Sie können mir hierzu gerne noch weiteres mitteilen, so dass ich Ihnen über die kostenlose Nachfragefunktion noch eine nähere Beurteilung mitteilen kann. Sie können dann auch gerne noch weitere Nachfragen stellen.
Die Mutter kann auch nicht einfach auf das Sorgerecht "verzichten", indem Sie vor dem Familiengericht eine entsprechende Erklärung abgibt. Hier käme es auch zu einer detaillierten Prüfung des Einzelfalls.
Insgesamt ist es äußerst schwierig für Sie, das Sorgerecht zu erhalten. Ohne eine Klage wird das nicht möglich sein und auch diesbezüglich sind die Erfolgsaussichten fraglich.
Zu berücksichtigen ist auch Ihr Alter, welches mir nicht bekannt ist.
Die genauen Umstände, warum das Kind nicht bei der Mutter / den Eltern ? wohnt, wären zu untersuchen. Was ist mit dem Vater ?
Wie gesagt, teilen Sie mir gerne noch mehr mit.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt, Rechtsanwältin
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