Sind hohe Gebühren über die Rechtsschutzversicherung hinaus angemessen?
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Fragestellung
Liebe Frau Sylvia True-Bohle
schon mal vorab vielen Dank für Ihre Mühe ;)
Ich hatte vor 4 Jahren einen relativ schlimmen Verkehrsunfall. Weil mir die Leistung meiner privaten Unfallversicherung zu niedrig vorkam, habe ich mit einer Rechtsanwältin geklagt (das läuft seit 1,5 Jahren).
Jetzt bin ich mit der MdE der Berufsgenossenschaft nicht einverstanden und eine zweite Klage steht im Raum.
Ich bin komplett rechtsschutzversichert und dennoch veranschlagt die Kanzlei pro forma 2.500,00 Euro on the top. Das kommt mir viel vor. Ich war heute bei einer Rechtsanwältin um eine Meinung einzuholen. Die meinte, dass es viel mehr Sinn macht, wenn beide Klagen in einer Hand bleiben und dass sie sich sehr über die Gebühren wundert. Sie meint, ich solle argumentieren ...
Ja, die Anwälte dort haben hohe Stundensätze, aber sie hat immer gewusst, dass noch eine 2. Klage kommen wird und sie hat mir im Vorfeld nicht gesagt, dass hier (so hohe) Kosten entstehen würden. Ich hätte sonst damals schon überlegt, ob ich diese Kanzlei wähle.
Ich suche jetzt Argumentationshilfen, aber das dürfte Rechtsanwälten gegenüber schwierig werden. Ich will sie auch nicht verärgern - schließlich hängt von ihr viel ab. Ich will auch nicht knauserig sein! Aber was Recht ist, muss doch Recht bleiben - für beide Seiten, oder? :-/
Ganz liebe Grüße und danke
Marika Schulze
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
warum beide Verfahren unbedingt bei einer Rechtsanwältin bleiben sollen, ist nicht nachvollziehbar, da beide Verfahren getrennt und völlig unabhängig zu betrachten und auch zu behandeln sind.
Insoweit gibt es auch keine zwingende Verbindungen, die zu beachten wären.
Die von der Kollegen geforderten 2.500 € könnten ausschließlich durch eine schriftliche Vergütungsvereinbarung geltend gemacht werden. Solange Sie also so eine Vereinbarung nicht unterzeichnen, wäre die Kollegin an den gesetzlichen Gebührenrahmen gebunden, den auch die Rechtsschutzversicherung nur übernimmt.
Und diese Gebühren liegen mit einem Rahmen von 50,00 bis 550,00 € an. Ist der Anwalt bereits außergerichtlich tätig geworden betrug der Gebührenrahmen für Aufträge bis zum 31.07.2014 nach 3103 VV RVG lediglich 20,00 bis 320,00 €. Seit dem 01.08.2013 erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühr in Höhe einer hälftigen Geschäftsgebühr - maximal 175,00 €.
Darum sollten Sie die Anwältin also aufmerksam machen und keineswegs eine überhöhte Vergütungsvereinbarung unterzeichnen - sicherlich wird man über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, aber eben nur moderat, d.h. bei 1.000 € neben Leistungen des Rechtsschutzversicherers sollte dann auch die Grenze sein.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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