Schwerwiegende Probleme mit volljähriger berufstätiger Tochter
Fragestellung
Meine 21-jährige Tochter ist derzeit noch in der Ausbildung, wird diese aber im Sommer 2019 abschließen. Sie hat ein Zimmer im Wohnheim für Angestellte des Arbeitgebers gemietet für monatlich 98€ incl. aller anfallenden Kosten. Sie verdient im Monat 680€ Netto. Die Arbeitsstelle und Ort der Berufsschule sind an anderen Orten und ohne Auto ist die Berufsschule ganz schwierig zu erreichen, deshalb wohnt sie während dieser Schulwochen(alle 2 Wochen v. Mo.-Fr.) bei mir.
Sie unterstützt mich nicht, hält sich nicht an meine Regeln, macht bei mir was sie will, bedient sich ohne zu fragen, nimmt Schmuck aus meinem Schmuckschrank im Schlafzimmer ohne zu fragen, sieht es nicht ein sich finanziell zu beteiligen, ist noch ständig frech,unverschämt und lügt mich an, ein Danke kennt sie nicht, alles ist selbstverständlich und hat jetzt sogar meinen Aktenschrank im Schlafzimmer durchwühlt in meiner Abwesenheit und ohne meine Zustimmung u. hat einen Ordner an sich genommen. Ich habe es sofort bemerkt, sie sofort darauf angesprochen, sie streitet aber alles ab und ist unverschämt.Ich habe ihr gesagt, dass ich diesen Ordner umgehend zurück möchte, aber sie gibt ihn mir nicht zurück.
Meine Fragen:
Mich belastet diese Situation sehr, es wird immer schlimmer, Gespräche bringen nichts, sie ist völlig uneinsichtig.
Was kann ich tun?
Meine Tochter ist doch nicht berechtigt meinen Aktenschrank im Schlafzimmer zu öffnen, zu durchsuchen und etwas zu entnehmen? Sie ist hier zu Gast während der Schulwochen und macht was sie will.
Kann ich ihr ein Wohnungsverbot erteilen und den Hausschlüssel wegnehmen?
Ich denke es nutzt nur noch etwas, wenn ich ihr von einem Juristen ein Schreiben vorlege, aus dem hervorgeht,dass ihr Verhalten so nicht zu tolerieren ist und indem die möglichen Konsequenzen für sie aufgeführt sind.
Bitte dringend um einen Rechtsrat.
Vielen Dank.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich danke für Ihre Anfrage.
Die Rechtslage ist völlig eindeutig.
1. Ihre Tochter ist nicht berechtigt Ihre persönlichen Sachen einzusehen und schon gar nicht an sich zu nehmen. Sie können nach § 985 BGB als Eigentümer die Herausgabe verlangen. Das Verhalten Ihrer Tochter kann sogar als Unterschlagung oder Diebstahl strafbar sein. Der Inhalt des Aktenordners unterliegt auch Ihrem Persönlichkeitsrecht und geht Ihre Tochter nichts an. Ihre Tochter hat nicht mehr Rechte als eine fremde Person.
2. Ihre Tochter hat keinen Mietvertrag und auch familienrechtlich kein allgemeines Recht bei Ihnen zu wohnen. Ihre Tochter ist zwar generell unterhaltsberechtigt und könnte versuchen das Wohnen als Naturalunterhalt zu verlangen, aber auch das läuft leer, weil Ihre Tochter aus dem Einkommen und Kindergeld genug eigenes Einkommen hat und damit den Unterhaltsbedarf selbst abdeckt.
Sie können Hausverbot erteilen und Ihr den Schlüssel wegnehmen. Erteilen Sie Hausverbot und Ihre Tochter entfernt sich nicht, begeht Sie einen Hausfriedensbruch.
Sie könnten auch in Abwesenheit einfach die Schlösser tauschen, aber das würde natürlich Kosten verursachen.
Notfalls sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Sie sollten Ihrer Tochter klarmachen, dass Ihr ernsthafte Konsequenzen drohen, wenn sie Ihr Verhalten nicht ändert.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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