Schutz personenbezogener Daten
Fragestellung
Die Grundschule meines Kindes hat eine für die gesamte 4. Klasse geltende Quarantäneanordnung im öffentlichen Bereich ihrer Homepage online gestellt. Somit kann jeder, der weiß, dass ein Kind die 4. Klasse der Schule besucht, sehen, dass es für das Kind eine Quarantäneanordnung gibt und sieht somit meiner Meinung nach sensible personenbezogene Daten. Ist das Vorgehen der Schule rechtmäßig?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
die Veröffentlichung ist als rechtmäßig anzusehen, weil sie sachbezogen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Datenschutzrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen