Schulden einfordern / Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber volljährigen Kinder
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe mein Anliegen an Sie, obwohl es nicht um meine Frage geht, wohl aber die Frage, die meinen Sohn betrifft und wir uns als Eltern Gedanken machen, wie wir ihm in der aktuellen Situation helfen können.
Schilderung der Situation:
Mein Sohn hat vor ca. 4 Jahren eine junge Frau bei sich in der Wohnung zur Untermiete einziehen lassen und mit ihr eine Teilung aller Mietkosten vereinbart. Die Junge Frau befand sich zu der Zeit im Studium und erhielt Unterhalt von ihren Eltern. Nach einiger Zeit bleiben die regelmäßigen Mietzahlungen aus und die junge Frau treib ihr Studium auch nicht weiter voran, sondern hielt sich mit diversen kleineren Aufträgen und Promotion-Aktionen über Wasser. Die WEltern trennten sich zu der Zeit und sie erhielt, nach eigenen Angaben keine regelmäßigen Unterhaltszahlungen mehr von ihren Eltern. Diese Situation eskalierte von ca. 2 Jahren, nachdem der Vater starb und die Mutter jeglichen Kontakt mit ihrer Tochter abbrach, die Tochter blieb, ohne Unterhaltszahlungen zurück und lebte inzwischen von vielen Zuwendungen, die unser Sohn tätigte. Er wurde von ihr immer wieder vertröstet, dass ihr ja, nach dem Tod des Vaters, ein großes Erbe zusteht, um das sie allerdings mit der Mutter streitet.
Als die junge Frau vor ca. 1 Jahr entschied, dass sie Deutschland für eine Weile den Rücken kehren wolle, haben mein Sohn und die junge Frau einen Schuldschein verfasst über den Betrag von 5.000,-€, (die Summe, die zwischenzeitlich aufgelaufen war. Mit diesem Schuldschein sind sie zusammen beim Notar gewesen, um diesen beglaubigen zu lassen und die junge Frau ist anschließend ins Ausland abgereist. Der Kontakt blieb aber weiterhin bestehen, so dass mein Sohn immer wußte, wo sie sich in der Zeit aufhielt.
Die junge Frau kam Anfang Dezember letzen Jahres wieder zurück und ist, weil sie keine Bleibe hat, wieder bei meinem Sohn in der Wohnung untergekommen.
Sie erklärte, dass sie inzwischen eine gerichtliche Einigung mit ihrer Mutter erreicht hätte, die ihr einen Abschluss ihrer Berufsausbildung mit Unterhalt zuunterstützen hat, und dass ihr ein Erbe ausgezahlt wird, wenn sie die Ausbildung absolviert hat. Dies sollte nun im März starten und im Dezember des Jahres hat sie, nach dem Absolvieren dieser privaten Berufsfachschule, ihre Ausbildung beendet, und würde somit über das Erbe verfügen und ihre Schulden begleichen. Mittlerweile sind weitere 1.500,-€ in der Zwischenzeit dazu gekommen, da sie im Moment über kein Geld verfügt. An ein Gespräch mit ihrer Mutter sei nicht zu denken und auch die Kommunikation unter den beiden jungen Leuten wird immer konfrontativer.
Durch die Coronakrise wird dem ganzen nun noch zusätzlich eine Dramatik verliehen, die wir alle so nicht erwartet haben. Die Berufsfachschule ist, bis auf weiteres geschlossen und es ist nicht absehbar, wann die junge Frau nun ihre Ausbildung absolvieren kann. Die Mutter kümmert sich überhaupt nicht darum, was zur Zeit mit der Tochter passiert (eigene Angabe der jungen Frau) und unser Sohn geht mittlerweile "am Stock". Er hat Angst, das er, wenn er sie aus dem Haus wirft, überhaupt nicht mehr an sein Geld kommt und auf der anderen Seite verstehen wir alle nicht, dass es eine Mutter geben kann, die sich überhaupt nicht in der Verantwortung fühlt für eine junge 22-jährige Frau, die noch keinen Ausbildung hat und nur von den Geldbeutel ihrer Freunde lebt.
Allerdings müssen wir auch feststellen, dass die junge Frau selber ebenfalls keinen Bezug zu Geld und Eigentum anderer hat. Die Krönung, die nun in den letzten Wochen dem Pulverfass noch mehr Zunder gegeben hat, ist die Tatsache, dass sie inzwischen Online-Käufe tätigt, im Namen meines Sohnes,...und er wird mittlerweile mit Mahnungen konfrontiert zu Dingen, die er nicht gekauft hat.
Dieses war nun der Punkt, an dem er uns ins Vertrauen gezogen hat, weil er nicht mehr weiß, wie er die Situation noch handeln kann, ohne evtl. die junge Frau in so eine ausweglose Situation zu bringen, dass sie zu einer Kurzschlusshandlung kommt.
Mein Sohn ist, durch die Coronakrise selber ziemlich in Bedrängnis, da er in der Musikbranche arbeitet und seine Agentur ebenfalls Kurzarbeit angemeldet hat.
Daher überlegen wir zur Zeit verschiedene Varianten:
1:) Wir müssen die Mutter ausfindig machen, um zu erreichen, dass diese für die Schulden der Tochter aufkommt und außerdem ihrer Unterhaltspflicht nachkommt (ich gehe davon aus, dass sie unterrhaltspflichtig ist, denn die Tochter ist noch nicht 25 und hat keine abgeschlossene Ausbildung.
2.) Wir übernehmen den Schuldschein unseres Sohnes, damit er wieder aus den Miesen kommt und fordern das Geld von der jungen Frau ein.
Mittlerweile zweifeln wir sehr an den Geschichten, die die junge Frau immer wieder erzählt. Sie hält sich extrem bedeckt, was die Familienumstände angeht und beteuert immer wieder, dass sie eine Familie hat, die in nichts mit Normalität zu tun hat. Es gibt keine Symphatie und Verantwortungsbewußtsein oder Pflichtgefühl für den Anderen, sowie eine emotionale Kälte, unter der sie und ihre zwei Schwestern immer gelitten haben. Die beiden Schwestern sind noch minderjährig und leben zur Zeit in der Schweiz in einem Internat.
Meine Bitte ist nun, dass Sie uns darüber aufklären, in wie weit die Mutter evtl. für die finanziellen Probleme heranzuziehen ist (wir haben allerdings zur Zeit keinen Namen) und wie wir hier vorgehen können.
Darüber hinaus würden wir gerne Ihre Einschätzung hören, ob es Sinn macht, mit der Übernahme des Schuldscheins, den gesamten Vorgang auf uns zu übertragen und unserem Sohn damit erst einmal aus seiner finanziellen Klemme zu helfen.
Außerdem steht nun anhängig die Forderung (inzwischen 2. Mahnung) des Modehauses über die auf den Namen unseres Sohnes bestellten Klamotten. Auch hier müssen wir reagieren.
Zum guten Schluss: Wenn die Situation für die junge Frau tatsächlich so dramatisch ist: Gibt es für sie eine Möglichkeit, die Mutter mehr zu verpflichten, oder sich evtl Unterhalt über das Sozialamt zu erbitten, das dann vom Amt bei der Mutter eingetrieben wird?
Ich weiß, dass man die ganze Sache gar nicht so hätte eskalieren lassen dürfen, allerdings haben wir uns lange nicht eingemischt, da unsere Sohn erwachsen ist und er diese junge Frau sehr gerne hat. Sie tut ihm leid und er wollte ihr nicht auch noch den letzen Boden unter den Füßen weg ziehen. Allerdings ist die Situation jetzt so verfahren, dass wir den Eindruck gewonnen haben, die junge Frau ist absolut überfordert und auch unfähig in ihrer Situation angemessen zu handeln.
In der Hoffnung auf konkrete und pragmatische Hilfe verbleibe ich,
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Roger Neumann
Sehr geehrte Ratsuchende,
gern beantworte ich Ihre Frage. Sollte etwas unklar bleiben oder im Falle von Missverständnissen können wir das im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit schnell und unkompliziert klären.
1.
Die ganze Hintergrundgeschichte betreffend die Eltern, die Erbschaft des Vaters, das Verhältnis zur Mutter und die Schwestern in einem Schweizer Internat klingt äußerst suspekt. Insbesondere die Schilderung der gerichtlichen Einigung über die Erbschaft und Unterhaltsleistungen lässt sich kaum in Übereinstimmung bringen mit dem gewöhnlichen Verlauf solcher Verfahren.
Das muss nicht zwingend heißen, dass die ganze Geschichte unwahr ist, Ihr Sohn sollte diese Möglichkeit aber ernsthaft in Betracht ziehen.
Dazu gibt insbesondere die Tatsache Anlass, dass die junge Frau offenbar unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf seinen Namen Ware bestellt hat. Mit diesem Verhalten wird doch sehr deutlich die Grenze des normalen und ordnungsgemäßen Miteinander überschritten. Der Grund, Sachen auf fremden Namen zu bestellen ist im Übrigen häufig mangelnde Kreditwürdigkeit beruhend auf einem Eintrag bei der SCHUFA oder im Schuldnerregister. Auch das muss in Ihrem Fall natürlich nicht so sein. Wenn es aber so ist, heißt das, dass auch weitere Schulden bereits vorhanden sind.
Nun aber zu den von Ihnen in Betracht gezogenen Handlungsoptionen:
2.
Die Mutter der jungen Frau ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, Schulden ihrer Tochter zu begleichen.
Ob die junge Frau Unterhaltsansprüche gegen ihre Mutter hat, ist schwer zu beurteilen. Vorliegend fehlt vor allen Dingen jegliche Information über die Leistungsfähigkeit der Mutter. Schilderungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mutter seitens der jungen Frau würde ich an Ihrer Stelle äußerst skeptisch gegenüberstehen.
Selbst wenn die Leistungsfähigkeit kein Problem ist, kann nicht zwingend ein Unterhaltsanspruch unterstellt werden, da der Unterhaltsberechtigte seinerseits gehalten ist, seine Berufsausbildung zielgerichtet und zügig zu Ende zu bringen. Nach Ihrer Schilderung hat die junge Frau das ganze aber über einige Jahre schleifen lassen. Es ist zwar so, dass die Gerichte hier durchaus einen großzügigen Maßstab zugunsten der Unterhaltsberechtigten anwenden. Ohne präzise Kenntnis aller Einzelheiten kann hierzu aber wirklich nichts gesagt werden.
Letzten Endes kann die junge Frau nur selbst ihre Unterhaltsansprüche geltend machen und durchsetzen. Einer anderen Person bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen behilflich zu sein, ist nicht leicht und es hat überhaupt nur Sinn, wenn diese Person 100-prozentig offen Ihnen gegenüber ist und vollständige Transparenz herrscht. Ihre Schilderungen klingen aber so, dass eher das absolute Gegenteil von Offenheit und Transparenz gegeben sind. Deshalb mein Rat an Sie: lassen Sie die Finger davon!
Wenn die junge Frau tatsächlich ohne jegliches Einkommen und Vermögen dasteht, hat sie die Möglichkeit Sozialhilfe zu beantragen. In der Tat wird das Sozialamt, wenn andere Unterhaltsverpflichtete vorhanden sind, von diesen die Rückzahlung der Leistungen verlangen.
Die junge Frau selbst kann bei Vorliegen der Voraussetzungen den Unterhalt gerichtlich geltend machen. Nach Ihrer Schilderung über die gerichtliche Einigung ist dies angeblich schon geschehen. Wenn das tatsächlich so stimmen sollte, müsste zur Beurteilung des weiteren Vorgehens der gerichtliche Vergleich vollständig geprüft werden. Eigentlich sollte die junge Frau in der Sache anwaltlich vertreten worden sein, so dass es ihrem Rechtsanwalt möglich sein müsste, die Rechtslage zu beurteilen und etwaige Ansprüche geltend zu machen und auch durchzusetzen.
3.
Sie fragen, ob Sie den Schuldschein Ihres Sohnes „übernehmen“ sollen.
Um das abschließend beurteilen und das richtige Vorgehen empfehlen zu können, müsste der Schuldschein im Wortlaut vollständig geprüft werden. Es ist zu beachten, dass die Schuld möglicherweise (das hängt vom genauen Inhalt ab) innerhalb von drei Jahren zum Jahresende nach Ausstellung des Schuldscheins verjährt. Zur Hemmung der Verjährung müssten dann rechtzeitig gerichtliche Schritte unternommen werden.
Grundsätzlich bestätigt ein Schuldschein das Vorhandensein einer Schuld, sodass die junge Frau also nicht behaupten kann, sie würde Ihrem Sohn das Geld gar nicht schulden.
Allerdings ist ein Schuldschein kein Wertpapier, das weitergegeben werden kann.
Möglich wäre aber, dass Ihr Sohn Ihnen seine Ansprüche gegen die junge Frau abtritt. Dann könnten Sie aus dem abgetretenen Recht vorgehen.
Ob dies wirtschaftlich zum Erfolg führt kann ich nicht beurteilen. Derzeit dürfte die junge Frau selbst zahlungsunfähig sein. Sollte sie tatsächlich Ansprüche auf Auszahlung eines Erbes haben, könnten diese unter Umständen gepfändet werden. Das ist aber alles reine Spekulation.
4.
Zu den bestellten Sachen: meines Erachtens hat Ihr Sohn gar keine Wahl, als gegenüber dem Modehaus klarzustellen, dass er die Sachen nicht bestellt hat, es sei denn, die junge Frau zahlt sofort den Rechnungsbetrag an ihn.
Das wird nahezu zwangsläufig zur Folge haben, dass eine Betrugsanzeige folgt. Ihr Sohn hat hinsichtlich der jungen Frau kein Aussageverweigerungsrecht, müsste als ggf. deren Namen nennen. Da nach Ihrer Schilderung ohne Zweifel eine Straftat vorliegt, könnte sie mit einer auflagenfreien Einstellung des Strafverfahrens allenfalls rechnen, wenn der Schaden vollständig wiedergutgemacht wird.
5.
Ihr Wunsch nach konkreter und pragmatischer Hilfe ist nur zu verständlich aber gar nicht so leicht zu erfüllen. Ich kenne naturgemäß jetzt nur einen Teil des ganzen Vorgangs. Wenn ich nach meinem darauf resultierenden Eindruck einen offenen Rat geben soll, wäre das der Folgende:
Ihr Sohn sollte sich bei seinem weiteren Vorgehen sich nicht von der Angst leiten lassen, dass er das Geld, das er der Frau geliehen hat, nicht zurückbekommt.
Vielmehr sollte er - so bitter das klingt - im Moment davon ausgehen, dass das Geld so oder so verloren ist.
Er sollte dem Modehaus mitteilen, dass er die fraglichen Bestellungen nicht getätigt hat. Ferner sollte er die junge Frau auffordern, in kürzester Frist die Wohnung zu verlassen. Wenn sie das nicht tut, sollte er mit anwaltlicher Hilfe Räumungsklage erheben.
Zusätzlich kann er dann Schritte unternehmen, sein Geld zurückzubekommen, am besten ebenfalls mit anwaltlicher Hilfe. Wenn er ein geringes Einkommen hat, hat er möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Wenn er diese Schritte aus Angst, dass sein Geld verloren ist, jetzt nicht in die Wege leitet oder diese Schritte hinauszögert, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass alles nur noch schlimmer wird.
Wenn er die Schritte in die Wege leitet - und nur dann - würde ich an Ihrer Stelle geneigt sein, ihn finanziell im Rahmen des notwendigen zu unterstützen, sei es indem Sie ihm Geld leihen oder ihm sonst zur Verfügung stellen.
Anderenfalls sehe ich eine große Gefahr, dass nicht nur das Geld Ihres Sohnes, sondern am Ende auch Ihr Geld in einem Fass ohne Boden verschwindet.
6.
Ich bin mir bewusst, dass Sie vermutlich einen „sanfteren“ Rat lieber gehört hätten, aber so ist meine auf Ihrer Schilderung beruhende Einschätzung des gebotenen Handelns.
Trotzdem hoffe ich, Ihre Fragen verständlich beantwortet und Ihnen weitergeholfen zu haben. Wenn etwas unklar geblieben ist oder im Falle von Missverständnissen zögern Sie bitte nicht, von der kostenlosen Nachfragemöglichkeit Gebrauch zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Roger Neumann
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