Schenkungssteuer unter Eheleuten
Fragestellung
Guten Tag !
Meine Frau und ich haben bei einer Bank in der Schweiz 2 getrennte Konten.Es gilt für uns die Zugewinngemeinschaft. Diese Bank belastet mich ab April 2020 mit Minuszinsen. Um dies zu Umgehen, werde ich einen Betrag auf das Konto meiner Frau überweisen. Damit liege ich dann unter einer Grenze, die Minuszinsen ausschließt.
Nur dies ist der Grund der Übertragung.
Muß diese Umbuchung meinem Finazamt angezeigt werden ?
Sie liegt weit unter dem Freibetrag von 500.000.00€.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Umbuchung als Schenkung beim Finanzamt zu vermeiden.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberaterin Margarete Vollmaier
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei der Schenkung unter Ehegatten kommt der Freibetrag von 500.000 EUR zur Anwendung. Dieser Betrag kann alle 10 Jahre ausgeschöpft werden. Dies bedeutet, das zum Datum der Schenkung 10 Jahre rückblickend alle Schenkungen von Ihnen an Ihre Ehefrau in diesem Zeitraum zusammenzurechnen sind und dann die Grenze geprüft wird. Eine Meldung bei der Finanzverwaltung ist notwendig, soweit hier der Freibetrag überschritten wird.
Bitte prüfen Sie, inwieweit in den letzten 10 Jahren Schenkungen von Ihnen an Ihre Frau geleistet wurden.
Da Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind, besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, die Zugewinngemeinschaft auseinander zu setzen (wie dies z. B. bei einer Scheidung auch der Fall wäre) der Zugewinnausgleich zugunsten des weniger vermögenden Ehegatten ist keine Schenkung. Nur Beträge darüber hinaus wären als Schenkung anzurechnen.
Soweit noch Fragen offen stehen, schreiben Sie mir diese Bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Vollmaier
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Danke für die Auskunft.
Sie schrieben :
Eine Meldung bei der Finanzverwaltung ist notwendig, soweit hier der Freibetrag überschritten wird.
Daraus entnehme ich, unter 500.000,- Schenkungsbetrag ist eine derzeitige Anzeigepflicht nicht gegeben.
Die 10 Jahre für die Summenbildung habe ich verstanden.
Gerade hierin lag mein Zweifel und der Anlaß, mich an Sie zu wenden. Der Zweifel besteht weiterhin,
denn: § 30 ErbStG 1+2 verweist auf eine Anzeigebefreiung nur, wenn Notare und Gerichte mit im Spiel sind.
Den Finanzämtern ist nach Prüfung überlassen, ein Bescheid über eine Schenkungssteuer zu stellen ist.
Bitte beseitigen Sie meine Bedenken mit einer nochmaligen Überprüfung Ihrer Antwort.
Keine Anzeige unter dem Freibetrag von500.000,-- € !??
Eine Antwort bis 11.3.2020 Zeit 22:00 wäre wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Kuhnke
Ein einfaches Anschreiben mit dem Hinweis auf die Schenkung ist ausreichen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich meiner Ehefrau am xx.xx.xxxx eine Summe von xxx.xxx EUR im Wege einer Schenkung übertragen habe.
Mit freundlichen Grüßen"
Das Finanzamt nimmt das Schreiben zu den Akten.
Beste Grüße
Margarete Vollmaier