Schenkungssteuer, Einkommensteuer, Grundstücksverwaltungs-GbR
Fragestellung
Ich beabsichtige mit meiner Mutter eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Grundstücksverwaltungs-GbR) zu gründen, in die meine Mutter eine ihr gehörende vermietete Eigentumswohnung einbringen wird. Im GbR Vertrag sollen Vermögens- und Gewinnbeteiligung (Mieteinnahmen) unterschiedlich geregelt werden, sodass ich 99/100 Anteile halte, die Mieteinnahmen aber 100 % meiner Mutter zugerechnet werden.
Stellen die bei meiner Mutter verbleibenden 100% Ertragsrechte (Mieteinnahmen) den schenkungsteuerlichen Übergang des 99/100tel Eigentums an mich in Frage?
Welche GbR-vertraglichen Regelungen sind notwendig, damit die vereinbarte Gewinnverteilung (100%ige Zurechnung der Mieteinnahmen zu meiner Mutter) einkommensteuerrechtlich anerkannt wird?
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
schenkungssteuerlich ist maßgeblich auf die zivilrechtliche Ausgestaltung abzustellen. Da Ihre Mutter jedoch die Erträge zu Lebzeiten beansprucht, ist der Steuerwert um den Kapitalwert dieses sogen. Nießbrauchs zu mindern.
Bei einem Vorbehaltsnießbrauch wie hier vorliegend ist Ihre Mutter wirtschaftliche Eigentümerin der Immobilie, daher stehen auch steuerlich nur Ihrer Mutter die Erträge sowie der Abzug der Abschreibung zu. Insofern würde die Finanzverwaltung diese Gewinnabrede auch akzeptieren.
Bezüglich der Vereinbarung, ist nur darzustellen, dass ein Vorbehaltsnießbrauch vorliegt und daher die Erträge an Ihre Mutter ausgeschüttet werden. Im Zusammenhang mit der Schenkung ist die Änderung der Eigentumsrechte ins Grundbuch einzutragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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die Frist zum o.a. Auftrag ist leider abgelaufen. Ich möchte Sie trotzdem fragen, ob Sie an einer Beantwortung noch interessiert sind. In dem Fall würde ich die Antwort kurzfristig zusenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
ja, ich bin an einer Beantwortung noch interessiert.
Mit freundlichen Grüßen,
T. H.
vielen Dank für die Info!
Bitte nochmal im Klartetxt für mich als Laien: Wenn meine Mutter in 10 Jahren stirbt, würde der Wert der jetzt in die GbR eingebrachten Wohnung sich nicht mehr negativ auf den Erbschaftssteuerfreibetrag auswirken, weil die Wohnung mit Abschluss des GbR-Vertrages als schenkungssteuerrechtlich an mich übergegangen gilt?
bei Übertragung wird bei Einräumung eines Nießbrauchsrechtes der Wert des Nießbrauchsrechtes vom Grundstückswert abgezogen. Nur der verbleibende Betrag wird auf den Freibetrag angerechnet. Wenn Ihre Mutter später verstirbt kommt es zu einem Erwerb bei der Erbschaftssteuer i.H. des Nießbrauchsrechtes.
Dieser Wert wäre dann nur relevant für Zwecke des Freibetrags. Wenn Ihre Mutter nach mehr als 10 Jahren stirbt, dürfte dieser Wert wohl keine Steuer auslösen- außer es gibt noch einen wesentlichen Nachlass.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff