Schenkungssteuer bzw. Zinsloses Darlehen versteuern
Fragestellung
Vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme. Bitte kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um die Details abzustimmen.
Kontaktdaten:
0176 56741313
ksaperlotte22@gmail.com
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Meine ursprüngliche Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten erstmalig eine Immobilie erwerben und könnten dazu bis zu 100 TEURO von Freunden als privates Darlehen erhalten. Dieses soll innerhalb von 15 Jahren zurückgezahlt werden. Der Freibetrag unter Freunden liegt bekannterweise bei 20 TEURO Darlehen in 10 Jahren.
Welche Steuern werden ganz konkret fällig und wie errechnen wir dies (Formel)?
Nimmt der Staat nach wie vor einen "marktüblichen" Zinssatz von 5,5% an?
Könnte man die 100 TEURO als Gelegenheitsgeschenk zur Unterstützung des erstmaligen Immobilienerwerbs interpretieren?
Kettenschenkungen sind halbwegs legal, wie wären da die Möglichkeiten? Dürfen Ehepartner trotz gesetzlicher Zugewinngemeinschaft jeweils den Freibetrag ausnutzen, also sprich hätten wir als Ehepaar dann 40 TEURO in 10 Jahren steuerfrei? Wie sieht es mit den minderjährigen Kindern der "beschenkten" aus, haben diese auch einen Freibetrag gut?
Angenommen man meldet dem Finanzamt das zinslose Darlehen nicht, überweist der Freundin nun aber 15 Jahre lang monatlich eine Rate, um den Kredit zu tilgen. Wie stehen die Chancen auf Entdeckung?
Was passiert, wenn das Finanzamt es bemerkt, müssen nur die Steuern nachgezahlt werden, oder steht eine weitere Strafe an?
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Ihr Angebot:
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Sie gerne beraten möchte.
Ich würde mich freuen, wenn Ihnen mein Angebot zusagt und Sie mir den Auftrag erteilen.
Mit den besten Grüßen
Steuerberater Knut Christiansen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert. Ich möchte Ihre Fragen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich würde eine Schenkung in Höhe der "zu niedrigen Zinsen" vorliegen, wenn die Freunde Ihnen ein zinsloses Darlehen gewähren. Denn die Zinsdifferenz zu einem marktüblichen (unbesicherten) Darlehen wird hier als Vorteil durch das Finanzamt angesehen. Die Darlehensgewährung selbst ist keine Schenkung, da das Geld ja zurückgezahlt werden soll. Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Darlehensvertrag zu vereinbaren. Der Freibetrag bei den Schenkungen unter fremden Dritten (wie bei Freunden) liegt innerhalb von 10 Jahren bei 20.000 EUR. Die Zinsersparnis darf also innerhalb dieses Zeitraums diesen Betrag nicht übersteigen. Der Freibetrag ist personenbezogen. Das heißt, Ihre Freunde könnten Ihnen und Ihrer Frau jeweils einen Vorteil von 20.000 EUR zukommen lassen. Bei einem anteiligen Darlehen von jeweils 50.000 EUR sollten 20.000 EUR in 10 Jahren eigentlich ausreichend sein. Sofern Sie das Geld von mehreren Personen erhalten (Freunde sind z.B. ein Ehepaar), so könnten diese Ihnen jeweils 20.000 EUR zukommen lassen. Somit ließen sich die Freibeträge pro Person schon auf 2x20.000 EUR = 40.000 EUR erhöhen.
Sie können mit den Freunden auch einen geringeren Zinssatz vereinbaren, den Sie für marktüblich halten. Hierbei ist dann auch zu berücksichtigen, ob Sicherheiten gestellt werden. Werden keine Sicherheiten gestellt, so müsste der Zinssatz grundsätzlich höher ausfallen. Das Finanzamt wendet bei der Berechnung des Vorteils gem. Bewertungsgesetz einen Zinssatz von 5,5% an, wenn der Zinssatz nicht marktüblich ist. Vereinbaren Sie z.B. einen Zinssatz von 1,5%, so läge die Differenz dann max. nur noch bei 4%.
Wie Sie erkennen, gibt es also gewisse Möglichkeiten, die entstehende Schenkungssteuer (30% auf die Schenkung abzgl. Freibetrag) zu verhindern. Die Steuer entsteht im Übrigen erst dann, wenn der Freibetrag überschritten wird. Das wäre ja dann, wenn überhaupt, erst im späteren Verlauf der Darlehensrückzahlung erreicht. Sollte der Freibetrag pro Person im Laufe der Jahre überschritten werden und die Schenkung wird entdeckt, so würde das Finanzamt Schenkungssteuer festsetzen. Eine Strafe ist aufgrund der eher geringen Höhe der Steuer nicht zu erwarten. Da Ihre Freunde die Zinsen in der Anlage KAP ihrer Steuererklärung erklären müssen, kann es natürlich sein, dass das Finanzamt sich den Sachverhalt genauer anschaut und prüft. Wenn Sie keine Zinsen vereinbaren und die Freibeträge aufgrund der Aufteilungen nicht überschritten werden, haben Sie nichts zu befürchten.
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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