Schaden für Mietwagen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe über das Portal Check24 einen Mietwagen mit einer Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung bei der Firma Enterprise gebucht. Auch die Reservierungsbestätigung habe ich von Check24 (ein Mietwagen-Vergleichsportal) erhalten.Als ich das Fahrzeug abgeholt habe, hat man mir zu verstehen gegeben, egal was von Check24 bestätigt wurde, bei Enterprise gebe es diese Regelung so nicht, ich müsste mit 850 Euro Selbstbeteiligung ein Fahrzeug nehmen. In der von "Check24" übermittelten Reservierungsbestätigung war auf die Problematik sogar schon hingewiesen, allerdings mit dem Kommentar "das würde immer wieder versucht, man solle für den Fall abweichender Konditionen diesbezüglich blos keine Zusatzversicherung abschließen, das Fahrzeug wäre ohne Zuzahlung Vollkasko versichert.
Da ich morgens gleich einen geschäftlichen Termin hatte und man mir ohne Anerkennung dieser abweichenden Vertragsbedingung das Fahrzeug nicht gegeben hätte, habe ich den Vertrag zugestimmt. Leider ist es dann tatsächlich zu einem Unfall gekommen, in einer Baustelle ist ein LKW zu weit auf meine Seite gekommen und hat den Mietwagen touchiert. Kurz darauf hat der LKW-Fahrer die Autobahn verlassen und ich konnte, weil ich direkt neben dem Fahrzeug gefahren bin, weder ein Nummerschild noch eine Firmenbezeichnung erkennen, weil es einmal nachts und dunkel war und vor und hinter mir Fahrzeuge fuhren. So kann ich leider keine brauchbaren Angaben zu meinem Unfallgegner machen. Mir war schon klar, dass ich mit dem Mietvertrag unterschrieben habe, unmittelbar nach einem Unfall die Polizei mit hinzuzuziehen. Ich stand dort nur alleine einige Zeit auf dem Standstreifen nach der Baustelle und habe mir dann gedacht, ich könnte, wenn dann höchstens eine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen, mehr aber nicht. Also habe ich mich entschlossen weiter zu fahren, alleine schon deswegen, weil ich von Hamburg nach München mit dem Auto unterwegs war und noch gut 2,00 Stunden vor mir hatte. So habe ich dann am nächsten Tag, nach Rückgabe des Leihwagens erst Anzeige bei der Polizei gestellt, auch nicht gleich sofort, weil der Leihwagen um 08.00 Uhr morgens abgegeben werden musste und ich aufgrund der Fahrt vom Vortag einfach übermüdet war und bedingt durch die Tatsache, dass man mir - auch abweichend von der Bestätigung bei "Check24" einen Fiat-Panda ohne Klima-Anlage bei 35 Grad Außentemperatur gegeben hat und ich mit dem Fahrzeug die gesamte Strecke zurücklegen musste.
Die Anzeige wurde von mir dann erst am nächsten Tag gestellt, was für die Firma Enterprise der Grund ist, mir die komplette Reparatur (2600 Euro) in Rechnung zu stellen. Meine Frage ist nun, was kann ich dagegen machen, es ist mir klar, ich habe die Anzeige vermutlich zu spät gestellt, aber eigentlich ist auch ein Vertrag zwischen mir und dem Portal zustande gekommen, indem eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung enthalten ist. Ein Hinweis auf irgendwelche Einschränkungen (nur wenn unmittelbar die Polizei hinzugezogen wird oder etwas ähnliches) konnte ich in keinem mir übermittelten Dokument finden.
Andererseits ärgert es mich, ich habe eigentlich eine andere Fahrzeugklasse gebucht, musste sogar mehr dafür zahlen und war gezwungen im schwarzen Anzug, komplett durchgeschwitzt von Hamburg nach München zu fahren, ich habe echt mit Kreislaufproblemen noch zwei Tage später zu kämpfen gehabt, und die Firma Enterprise schaut mal ebenso darüber hinweg und meint ich könnte ja selbst schauen ob ich bei Check24 eventuell Geld bekomme, aus Ihrer Sicht bin ich in vollem Umfang haftbar zu machen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit sich dagegen zu wehren?
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Antwort von Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mietbedingungen, die starr und uneingeschränkt eine ünbeschränkte Haftung beim Nichtverständigen der Polizei vorsehen, halten einer AGB Prüfung nach aktueller Rechtsprechung nicht stand (LG Dortmund, 30.09.2016 - 25 O 53/16; BGH Urteil vom 14.03.2012, Az.: XII ZR 44/ 10). Dies muss umso mehr gelten, wenn die Polizei lediglich verspätet informiert wurde und es hierfür nachvollziehbare Gründe gibt. Insofern sollten Sie unter Verweis auf das Urteil des BGH der Autovermietung nur die Selbstbeteiligung anbieten. Die Selbstbeteiligung sollten Sie bei check24 einfordern bzw. eine Freistellung gegenüber dem Anspruch der Autovermietung fordern, da laut Buchungsbestätigung eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung besteht und nicht darauf hingewiesen wird, dass die Polizei unverzüglich zu informieren ist.
Sollte check24 sich weigern und Enterprise weiterhin auf den vollen Schadensersatz drängen, sollten Sie einen auf Vertrags- und Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt vor Ort mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt
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