Schaden an der Motorhaube
Fragestellung
Sehr geehrter Hr.Rechtsanwalt!
Guten Tag!
Ich habe folgende Frage:
Ich habe Anfang August von meinem Balkon in fehlender Aufmerksamkeit eine Metallstange,die am Boden lag,gestossen.
Ich hörte,wie Sie am Steinboden aufschlug und sah dann,dass sie ca.20cm entfernt von einem Auto lag.Ich habe weder gehört noch gesehen,dass sie am Auto aufgeschlagen war.
Die Besitzerin des Autos schaute sofort nach und auf meine Frage,ob ein Schaden zu sehen ist,sagte sie:Ich seh nichts.Sie ging in Ihr Geschäft zurück.
Als ich die Metallstange heraufholte , schaute ich mir die Motorhaube und das übrige Auto an,und konnte auch nichts erkennen.
Am 28.11.16 hat sie mir mitgeteilt,dass doch eine Delle an der Motorhaube entstanden wäre.Die Kosten für die Reparatur betragen 1048Euro(Lackierung).Sie hätte aus verschiedensten Gründen keine Zeit gehabt,mich vorher darüber zu informieren.
Hat Sie juristisch das Recht,nach so langer Zeit und in der vorliegenden Schilderung, die Kosten einzufordern?
Ich habe leider aktuell keine Haftpflichtversicherung.
Besten Dank!
M. S.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Alleine durch die zeitliche Abfolge, fehlt aus meiner Sicht schon die Ursächlichkeit des anegblich durch Sie verursachten Schadens und des reparierten Schadens.
2. Jedenfalls hat die Besitzers des Fahrzeuges durch die Repartur bereits Tatsachen geschaffen, so dass eine Schadensfeststellung durch Sie nicht mehr nachgewiesen werden kann.
3. Mangels Nachweis, dass der Schaden von Ihnen stammt, sowie einer vorherigen Begutachtung der Delle, ob diese überhaupt durch ein Metallrohr hätte entstehen können, sowie die Vornahme der Schadensbeseitigung sehe ich keine Grundlage für eine Inanspruchnahme durch Sie.
Sie sollten daher den Ausgleich der Reparaturkosten zurückweisen. Im übrigen dürfte eine Haftpflichtversicherung von Ihnen, wenn diese vorhanden wäre, nicht zum Tragen kommen, dass eine Einstandspflicht der Kaskoversicherung vorrangig besteht.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Besten Dank.
Zur Korrektur meiner Angaben:
1.Die Reparatur wurde noch nicht durchgeführt,es liegt nur ein Kostenvoranschlag vor.
2.Ich habe die Delle am 28.11.6 gesehen,ich kann nicht beurteilen,ob Sie von der Metallstange stammen könnte.Sie ist ca.1cm in der Länge und 3mm in der Breite.
Wenn ich es richtig verstanden habe,dann ist eindeutig die zeitliche Frist zu groß,damit Sie beweisen kann,dass die Delle von der Metallstange stammt.Sie hätte sofort den Schaden feststellen,eventuell dokumentieren und mich informieren oder einen Zeugen informieren müssen.
Besten Dank!
In der Tat kann die Delle auch durch anderen Umstände entstanden sein, da erhebliche Zeit verstrichen ist.
Soweit die Besitzerin die Delle beseitigen läßt sind Sie jedenfalls nicht zur Zahlung verpflichtet.
Vielmehr müßte die Besitzerin ein Gutachten einholen, aus dem sich die Schadensursache nachweisen läßt. Aufgrund der vergangenen Zeit wird aus meiner Sicht kein nachweis mehr gelingen, dass der Schaden durch Sie verursacht worden ist, so dass Sie ein Zahlungsbegehren zurückweisen sollten.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
viele Grüße