Sachmängelhaftung Auto
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Fragestellung
Hallo....ich habe im Feb.2014 ein Gebrauchtwagen Touran 2,0 TDI Bauj. 09.2007 bei einem Autohändler gekauft. Nun ist laut VW die rechte Antriebewelle defekt.Ich habe den Hädler informiert das er ja eine Sachmägelhaftung hat und den Schaden reparieren möchte. Der Händler weigert sich ,da es nach sein Ermessen ,ein Verschleißteil ist. Der Wagen hatte bei Kauf 207.000 Km und jetzt hat er 214.000 Km. Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Vielen Dank J.Kruse
P.S. die Sachmägelhaftung ist noch bis 17.08.2014
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Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
die Sache mit der Sachmängelhaftung hat einen kleinen Haken. (Für beide Seiten) Es gilt zu beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war. Verschleißteile sind natürlich ausgenommen, eine Antriebswelle ist aber kein Verschleißteil. Jetzt liegt die Beweislast im ersten halben Jahr beim Verkäufer, danach aber beim Käufer. Sind also seit dem Kauf noch keine 6 Monate vergangen muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war. Das wird ihm in aller Regel nicht gelingen. Sollte also der kauf vor weniger als 6 Monaten stattgefunden haben nehmen Sie sich am besten einen Rechtsanwalt und Verlangen über den die Beseitigung des Mangels. Anders verhält es sich, wenn die 6 Monate überschritten wurden. Dann spricht man von der sogenannten Beweislastumkehr. Nun müssen Sie beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Wenn Sie das können, was ich aber bezweifle, lohnt sich ebenfalls der Gang zum Anwalt. Wenn nicht, werden Sie den Mangel auf eigene Kosten beseitigen müssen.
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