Rücknahme der Adoption, als ich Kind war
Fragestellung
Hallo Frau Merkel,
als Kind wurde ich von meinem Adoptivvater adoptiert. Mein leiblicher Vater hat dem zugestimmt. Bis zur Pubertät kam ich mit meinem Adoptivvater gut aus. Danach hatten wir, auch durch die Scheidung meiner Eltern, nur noch gelegentlich Kontakt. Inzwischen habe ich mehr familiäre Gefühle für meinen Stiefvater. Dem würde ich gerne anbieten, mich zu adoptieren, wenn er möchte.
Hinzu kommt, dass mein Adoptivvater mir durch die Blume mitgeteilt hat, dass ich und wohl auch mein Bruder, enterbt sind und die Kinder seiner neuen Frau alles bekommen, was vom Hausverkauf übrig ist. Er ist nun mit seiner Frau und einem Wohnmobil auf Weltreise und möchte sein Geld ausgeben, bis es nicht mehr geht. Das scheint darau hinauszulaufen, dass er wohl irgendwann von Sozialhilfe lebt und wir drei Geschwister ( habe noch einen Halbbruder) dann draufzahlen. Irgendwie ärgert mich das alles so,sehr, dass ich das Adoptionsverhältnis gerne auflösen möchte.
Haben Sie einen Rat?
Vielen Dank im Voraus
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Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte Ihre Frage aufgrund Ihrer Abgaben folgendermaßen:
Die Adoption kann nur unter den strengen Voraussetzungen der § 1759, 1760, 1763 BGB aufgehoben werden.
Die gesetzlich vorgesehen Aufhebungsgründe sind abschließend geregelt und betreffen formelle Gründe der Adoption, z.B. die fehlende Einwilligung oder arglistige Täuschung oder widerrechtlicher Drohung die Einwilligung geleistet wurde.
Eine arglistige Täuschung über Vermögensverhältnisse des Annehmenden (Adoptivvater) begründete keine Aufhebung, vgl. § 1760 Abs. 4 BGB, wobei sich diese Täuschung auch auf den Adoptionszeitpunkt bezieht.
Eine Aufhebung wegen möglicher Enterbung (als adotiertes Kind steht IHnen dann der gesetzliche Pflichtteil zu) und der Furcht möglicherweise für Pflegekosten des Adoptivvaters aufkommen zu müssen, ist nicht vorgesehen.
hier ein link zum Gesetz: http://dejure.org/gesetze/BGB/1759.html
Es tut mir leid Ihnen keine andere Antwort geben zu können, jedoch ist die Gesetzeslage hier eindeutig. Ein Aufhebung der Adoption ist nicht möglich.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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