Reversed Charge
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Dr. Schenk,
wir benötigen Auskunft zum Thema "Reversed Charge" und hoffen, dass Sie uns dabei weiterhelfen können.
Wir sind eine GbR und beziehen regelmäßig Dienstleistungen von verschiedenen ausländischen Anbietern über das Internet (sowohl aus EU-Ländern, als auch aus Drittländern, derzeit konkret Rumänien, UK, USA, Philippinen und Ecuador).
Wir sind uns
a) unsicher, in welchen Fällen Reverse-Charge greift und wir somit Umsatzsteuer abführen müssen und Vorsteuer geltend machen können.
b) wie die Rechnungen auszusehen haben (falls Reverse-Charge greift und wir Einfluss auf die Gestaltung der Rechnung haben)
c) was zu tun ist, wenn Reverse-Charge greift, wir aber keinen Einfluss auf die Rechnungsgestaltung haben
Fall 1:
Eine Webdesign-Agentur aus Rumänien überarbeitet aktuell das Design unserer Website. Greift hier Reversed-Charge? Falls ja, wie muss die Rechnung aussehen?
Fall 2:
Freelancer in Ecuador und auf den Philippinen pflegen über das Internet Texte auf unserer Website ein, d.h. sie recherchieren in Bilderdatenbanken passende Bilder für die Artikel, und redigieren die Inhalte. Der Serverstandort des Webservers ist in Deutschland. Greift hier Reversed-Charge? Falls ja, ist beigefügte Rechnung im Anhang korrekt?
Fall 3:
Wir kaufen häufig "Credits" bei Anbietern von Bilderdatenbanken (Standort USA und UK) ein. Greift hier Reversed-Charge? Falls ja: Die automatisch erstellten Rechnungen sind hier meist sehr spärlich, d.h. zum Teil fehlende Steuernummer des Anbieters, bzw. spärliche Leistungsbeschreibung. Beeinflusst das die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer? Faktisch handelt es sich außerdem im Grunde ja um Anzahlungsrechnungen, eine weitere Rechnungsausstellung erfolgt jedoch nicht. Auch der Zusatz "Steuerschuldner ist der Rechnungsempfänger" fehlt ja. (Ebenso stellt sich uns die Frage, ob eine solche Rechnung überhaupt als Betriebsausgabe eingesetzt werden kann).
Neben diesen 3 konkreten Fällen haben wir im Arbeitsalltag immer wieder ähnlich gelagerte Fälle (ein gekauftes ebook, ein Softwaremodul für die Website etc.) Vielleicht können Sie uns neben der Beantwortung der konkreten Fälle auch noch einige generelle Hinweise geben, wann Reversed Charge greift, und wann nicht, bzw. was zu tun ist, wenn Reversed Charge greift, eine (meist automatisiert erstellte) Rechnung aber notwendige Bestandteile nicht enthält.
Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Bemühungen und Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage per E Mail bzgl. der Umsatzsteuerproblematik beim Reverse Charge Verfahren. Ich habe Ihnen meine Antworten mittels beigefügter PDF Datei gegeben (Reverse Charge 03-10-2013.pdf).
Ich wünsche Ihnen einen schönen Feitertag und stehe Ihnen natürlich über den aktuellen Fall gerne weiterhin als Berater zur Verfügung.
Beste Grüße,
Rainer Schenk
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