Reparatur Heizung
Fragestellung
Meine Heizung ist defekt.
Dreimal habe ich den hiesigen Heizungsbauer vor Ort gehabt der Jeweils Teile ausgetauscht hat. Eine Pumpe, Brennersteuerung, und den Zündbrenner. Aber jedesmal nach dem der Monteur weg war hat die Heizung nur kurz (ca.1 Stunde) funktioniert.
Auch der Kundendienst von Buderus hat eine neue Gasarmatur eingebaut und es gab keine Besserung. Auch nach ca. 1 Stunde streikte die Heizung wieder.
Kann ich verlangen das der Heizungsbauer und der Kundendienst die Teile zurückbaut, da Sie ja keine Besserung gebracht haben? Auch wenn er die ausgebauten Teile bereits wieder mitgenommen hat?
Muss ich jedesmal die Arbeitsstunden für ein und ausbau und evtl. Fahrtkosten bezahlen? Oder läuft das unter Nachbesserung der ersten Leistung?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen schönen guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Hier stehen Ihnen meines Erachtens Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Heizungsmonteur etc. aus Werkvertrag zu. Sie haben aufgrund eines Defektes die Reparatur der Heizung in Auftrag gegeben. Der Defekt tritt immer noch auf, ist mithin bis heute nicht behoben.
Daher sollten Sie das dem Heizungsmonteur als Mangel anzeigen und um Nachbesserung innerhalb einer Frist von zB 2 Wochen auffordern. Weitere Fahrtkosten und Arbeitszeiten gehen dann zu Lasten des Monteurs, da er den ursprünglichen Defekt ja nicht behoben hat.
Ein Rücktausch gegen die alten Teile wird de facto wohl nicht mehr möglich sein, da diese wahrscheinlich nicht mehr beim Monteur existieren.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Nach dem dritten Tauschversuch hat die hiesige Heizungsfirma den Kundendienst von Buderus zu mir geschickt. Das Ersatzteil was der Kundendienst eingebaut hat habe ich zum Glück noch. Das war das teuerste Ersatzteil.
Habe ich jetzt nur mit der hiesigen Heizungsfirma einen Werkvertrag? Muss ich mich jetzt an den Kundendienst wenden, an die hiesige Heizungsfirma oder an beide? Wem muss ich eine Frist setzen?
Es soll ja zum einen das Ersatzteil ausgetauscht werden und die Heizung endlich instand gesetzt werden.
Danke für Ihre Hilfe
J. A.
Über eine positive Bewertung zum Abschluss würde ich mich nun freuen.
MfG
Schulte