Renovieren bei Auszug / Schönheitsreparaturen/ Alter Mietvertrag
Fragestellung
Hallo,
wir ziehen aus unserer Wohnung aus und haben diese gekündigt. Der Mietvertrag stammt aus dem Jahr 2007 und enthält zum Abschnitt Schönheitsreperaturen die nachfolgenden Inhalte (siehe 2 Dokumente im Anhang). Insgesamt wurde der ursprüngliche Mietvertrag der Wohnung immer wieder durch neue Mieter übernommen und seit 2007 bis jetzt noch nicht gekündigt.
Unter anderem ist dort eine Klausel enthalten, welche starre Zeitabstände angibt, nach welchen Schönheitsreperaturen durchgeführt werden sollen (siehe Dokumente im Anhang)
Auf der Website der deutschen Anwaltsauskunft steht ganz klar, dass daher alle Angaben zu Schönheitsreperaturen im Vertrag ungültig sind und wir gar nicht renovieren müssen beim Auszug.
Stimmt dies? Bei der entsprechenden Klausel im Vertrag stehen dabei Zusätze wie "Im Allgemeinen" oder "nach geltender Rechtsprechung"
Unser Vermieter hat uns grundsätzlich mitgeteilt, dass alle Löcher gestopft, alle Wände weiß gestrichen und alle Möbel etc. komplett ausgeräumt sein müssen bei der Übergabe.
Was ist rechtlich nun der Fall?
Vielen Dank !!
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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vielen Dank für die schnelle Antwort.
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LG
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
vielen Dank für die gute Beratung.
Ich habe die Erstmieter gefragt, wie diese die Wohnung übernommen haben, da ich über einige Ecken noch Kontakt zu diesen habe. Die Wohnung war unrenoviert und die Erstmieter haben diese nach Einzug selbst gestrichen.
Ich werde dahingehend die Schönheitsreperaturen als nichtig ansehen.