Reiserecht mit Haftbefehl - Eintrag Führungszeugnis
Fragestellung
hallo
ich habe einen termin bei der gerichtsvollzieherin verschoben. gläubiger hat zur abgabe der ev haftbefehl
beantragt, die summe sind 745 und die zahle ich jetzt auch.
wie lange steht dieser hb im führungszeugnis darf ich jetzt nicht reisen?
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Solange der Haftbefehl nicht erlassen wurde, ist er nicht existent. Zudem müsste Sie unentschuldigt einem Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ferngeblieben sein.
Wenn Sie jetzt gleich zahlen, sollten Sie unbedingt im Gegenzug um sofortige Aufhebung aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bitten; die Gerichtsvollzieherin kann auch eine Ratenzahlung von Ihnen binnen einer halben Jahresfrist vereinbaren.
Insofern sollte dieses noch machbar sein, wenn Sie sofort am Montag demgemäß handeln.
Auch ein Reise ist bei rechtzeitiger Anzeige denkbar.
Der Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, nicht aber in das Bundeszentralregister und damit auch nicht in das Führungszeugnis, da es sich nicht um eine strafrechtliche Verurteilung/andere verwaltungsrechtliche Entscheidungen bestimmter Art.
Sie können aber wie gesagt hier noch den Haftbefehl verhindern, auch ggf. nach Zahlung bei Nichtaufhebung Rechtsmittel einlegen.
Ich kann Sie also beruhigen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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