Reisekosten für Selbstständige
Fragestellung
Guten Tag meine Damen und Herren,
ich habe im Jahre 2013 als selbstständiger Monteur ( Subunternehmer ) an 51 Arbeitstagen auf einer Baustelle in Bremen gearbeitet. In dieser Zeit, habe ich 14690 km zwischen meinem Wohnort und der Baustelle gefahren.
Was kann ich gegenüber dem FA geltend machen?
Für Ihre Bemühungen im Voraus vielen Dank .
mfg
Klaus Krämer
meine Adresse:
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Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrter Herr Krämer!
Sie können als selbständiger Unternehmer Reisekosten steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen.
Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Kosten für die Unterkunft und unter Umständen Mehraufwand für Verpflegung.
1. Fahrtkosten:
a) Die Nutzung eines Kraftfahrzeuges zu mehr als 50% für betriebliche Zwecke, hat die Folge, dass Sie das Fahrzeug dem Unternehmen zuordnen müssten. Sämtliche Aufwendungen für das Fahrzeug (Tanken, Reparatur, usw.) können Sie dann als Ausgaben abziehen. Das Fahrzeug selber wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für Ihre Privatnutzung müssten Sie einen Eigenanteil (1% Regel, oder evtl. Fahrtenbuchmethode) versteuern.
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b) Bei einer Nutzung unter 50% für betriebliche Zwecke können Sie pro gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 0,30 EUR ansetzen. Damit sind dann alle Kfz.-Kosten abgegolten.
2. Unterkunft
Hier sind nur tatschächlich entstandene Aufwendungen für die Unterkunft abziehbar.
3. Verpflegungsmehraufwendungen
Bei mehrtägigen Abwesenheiten können Sie für Abwesenheiten von 8 bis 24 Std. jeweils 12,- EUR geltend machen. Für abwesende volle Tage (mehr als 24 Stunden) jeweils 24,- EUR.
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Ich gehe davon aus, dass die Baustelle nicht als Ihre regelmässige erste Tätigkeitsstätte zu werten ist. Wenn wären die Abzugsmöglichkeiten etwas eingschränkt.
Über die Reisekosten hinaus können Sie eventuell noch andere mit der Tätigkeit verbundene Aufwendungen absetzen wie Bürokosten, typische Arbeitskleidung etc.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste Einschätzung geben.
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Sollten Sie Rückfragen haben benutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
MFG
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