Regenwasserableitung bei 4 Reihenhäuser.
Fragestellung
Die Reihenhäuser sind 1960 gebaut worde. Die behauptet das der Kanal in ihr Haus wasser ein-
dringen läßt. Beim Kaufvertrag sowie im Grundbuch ist nichts darüber eingetragen. Ich als direkter Nachbar hatte auch Wasser im Keller. Durch die Isolierung meiner Kellermauer von außen
habe das Probem gelöst. Wie sehen sie die rechtliche Lage.Beide sind Zweit
besitzer.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Zunächst reicht die Behauptung eines Wassereintrittes nicht aus, sondern muss nachgewiesen werden, bespielsweise durch eine Rohrkamera.
2. Im weiteren erschließt sich mir nicht, warum Sie hier in Anspruch genommen werden soll. Zu klären wäre daher vorab, ob es sich bei den Reihenhäuser und Hauseigentum oder um Wohnungseigentum handelt. Im letzteren Fall müßte eine Teilungserklärung bestehen, die weitere Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer regelt.
3. Im Ergebnis sehe ich aufgrund einer Behauptung noch keine Anspruch begründet, zumal auch die Eigentumssituation für das Ergebnis entscheidend ist.
Wenn die Eigentümer der anderen Reihenäuser Ansprüche stellen, sind diese zurückzuweisen, solange die Ursache nicht zweifelsfrei festgestellt ist und eine Anspruchsgrundlage benannt ist.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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