Rechtsauskunft zur Gelddifferenz
Fragestellung
Wir hatten uns vergangenen Montag ein neues gebrauchtes Auto gekauft und unseren Alten den Autohaus verkauft. Wir hatten bar bezahlt. Als es zum bezahlen ging, hatte der Autoverkäufer zur Dame an der Kasse gesagt, bitte kassieren sie 7700 €. Ich habe garnicht nachgerechnet, erst zu Hause als ich meinen Vertrag gelesen hatte ist mir aufgefallen, dass sich der Verkäufer um 1000 € zu meinen gunsten verrechnet hat. Rechnung fürs neue Auto, ankauf vom alten Auto und Kassenbon sind korrekt. Meine Frage: muß ich die 1000 € jetzt noch nachzahlen?
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Soweit die Gegenseite nachweisen kann, dass Sie in der Tat zu wenig gezahlt haben - anhand des Vertrages und der Quittung - dann, und nur dann, wäre eine Nachforderung rechtens.
Ansonsten fallen nämlich derartige Rechen- bzw. sonstige Fehler in den alleinigen Verantwortungsbereich der Gegenseite.
Ihrerseits würde ich das deshalb so nicht anbieten, weil es rechtlich derart ist, Sie also nicht von sich aus zur Nachzahlung verpflichtet sind, nur auf konkrete Anforderung und Einwendung der Gegenseite.
Ich würde das also an Ihrer Stelle gelassen sehen.
Ein Anfechtungsrecht etc. steht der Gegenseite bei schriftlichen Rechenfehlern nicht zu, wie gesagt, dass ist rechtlich nicht relevant und fällt in die Risikosphäre des Autohauses.
Nur wenn es eben anders nachweisbar ist, die fehlenden 1000,- € sind Sie zur Nachzahlung verpflichtet.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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