Rechnung aus Russland
Fragestellung
Hallo Herr Christiansen,
ich bekomme bald Rechnungen aus Russland für IT-Dienstleistungen/Beratung. Was muss ich da beachten? Gibt es irgendwelche besondere Regelungen und auch was auf der Rechnung stehen muss? Und wie verbuche ich das in der Fibu (Konto 3125?)?
MfG
Irina
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten.
Sofern Sie als Unternehmerin eine Leistung aus dem Ausland empfangen, verlagert sich nach § 3a Abs. 2 UStG der Leistungsort fiktiv an den Sitz des Leistungsempfängers (also Ihnen). Damit ist diese Leistung in Deutschland umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 UStG verlagert sich hier die Steuerschuldnerschaft (Umsatzsteuer) auf Sie als Leistungsempfängerin. Das hat zur Folge, dass das russische Unternehmen auf der Rechnung keine (russische) Umsatzsteuer ausweisen darf. Zudem sollte das Unternehmen dann einen Hinweis wie z.B. "Reverse Charge" auf der Rechnung ausweisen.
Für Sie bedeutet dieses dann, dass Sie zum einen auf diese Leistung Umsatzsteuer in Deutschland anmelden müssen. Sofern Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind, haben Sie aber in gleicher Höhe einen Vorsteuerabzug, so dass keine Zahllast daraus resultiert.
Sie buchen diesen Vorgang dann auf das Konto 3125 (SKR03). Den Nettobetrag tragen Sie dann in Zeile 42 der Umsatzsteuervoranmeldung ein, wenn Ihr Programm das nicht automatisch erledigt. Die Vorsteuer (=Umsatzsteuer) tragen Sie in Zeile 58 ein.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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laut einem andren Steuerberater, darf ich das Konto 3125 nicht benutzen.
Er schrieb mir:
Ihre Frage ist allerdings nicht einfach zu beantworten.
Ich habe hier einen Link für Sie.
https://aussenwirtschaft.vdma.org/documents/14969622/46620883/Umsatzsteuer%20Russland_digitale%20Dienstleistungen%202020_1579708575980.pdf/29612764-fe42-680a-9961-166067960db3
Daran können Sie ersehen, wie schwierig das Thema ist.
Aber in Ihrem Fall sollte der Leistungserbringer eigentlich Bescheid wissen.
Eine innergemeinschaftliche Leistung (3425) halte ich für ausgeschlossen, da Russland nicht der EU angehört.
Mit freundlichen Grüßen
laut einem andren Steuerberater, darf ich das Konto 3125 nicht benutzen.
Er schrieb mir:
Ihre Frage ist allerdings nicht einfach zu beantworten.
Ich habe hier einen Link für Sie.
https://aussenwirtschaft.vdma.org/documents/14969622/46620883/Umsatzsteuer%20Russland_digitale%20Dienstleistungen%202020_1579708575980.pdf/29612764-fe42-680a-9961-166067960db3
Daran können Sie ersehen, wie schwierig das Thema ist.
Aber in Ihrem Fall sollte der Leistungserbringer eigentlich Bescheid wissen.
Eine innergemeinschaftliche Leistung (3425) halte ich für ausgeschlossen, da Russland nicht der EU angehört.
Mit freundlichen Grüßen
In dem Dokument steht u.a.
Leistungsempfänger-Prinzipgemäß Art. 148 Abs. 1 Nr.4 SteuerGB RF –bei den sogenannten Katalogleistungenbestimmt sich der Ort nach dem Sitz des Käufers/Leistungsempfängers bzw. wo dieser seine Tätigkeit ausübt(entspricht dem europäischen Bestimmungslandprinzip), insbesondere:
•Beratung;
•Werbung; Marketing;
•Ingenieurleistungen (technische Planung, Projektierung und Engineering);
•Datenbe-und –verarbeitung, sowie deren Auswertung;
•Überlassung von Personal, falls das Personal am Ort des Leistungsempfängers tätig ist.
Hat der Leistungsempfänger der oben genannten Leistungen seinen Sitz außerhalb der Russischen Föderation, so sind diese Leistungen in Russland grundsätzlich auch nicht umsatzsteuerbar.
Aus meiner Sicht liegt dieser Fall bei Ihnen vor. Die Leistung ist daher nicht in Russland, sondern in Deutschland steuerbar. Daher wäre wie von mir beschrieben zu verfahren.
Viele Grüße!