Prüfung Software-Erstellungsvertrag
Fragestellung
Als beauftragte Firma möchte ich den beiliegenden Vertrag prüfen lassen.
Es handelt sich um die Bereitstellung von Ressourcen / Programmierung von Software in dem entsprechenden Unternehmen. Dabei geht es um ein langfristiges Projekt, welches keinen klaren Beginn und kein klares Ende hat.
Insbesondere sind folgende Dinge wichtig:
- wir sind eine Webagentur mit weiteren Kunden und Aufträgen im Programmierbereich
- mit dem Kunden (der diese Vereinbarung aufgesetzt hat) existiert ein weiteres Projekt, welches streng genommen unabhängig von dieser Vereinbarung sein soll und ein eigenständige Zusammenarbeit ist.
Viele Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Ray Migge
Sehr geehrter Ratsuchender,
soeben habe ich Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihres Vertrages hochgeladen. Meine Bewertungen und Anmerkungen sind direkt in dem Dokument als Kommentare und Markierungen beigefügt.
Bitte beachten Sie vor allem den letzten meiner Kommentare, welcher noch umfangreiche Möglichkeiten weiterer Themengebiete aufzeigt, zu denen noch Klauseln hinzugefügt werden könnten.
Letztlich ist dieser Vertrag fast als reiner Kaufvertrag ausgestaltet - und zwar alleinig aus Sicht des Käufers.
Tatsächlich jedoch umfasst dieses Vertragsverhältnis Aspekte des Kauf-, Werkvertrags-, Dienst- und Urheberrechts, sodass es einige Stellschrauben gibt, die zu Ihrem Vorteil genutzt werden können. Dies würde aber die Einfügung von einigen Klauseln voraussetzen. Details können Sie meinen Kommentaren entnehmen.
Bei Fragen und Unklarheiten können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.
Mit bestem Gruß
Ray Migge
-Rechtsanwalt-
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Insofern liegt der Hauptaugenmerk in meiner Sicht auf den "Rechteverhältnissen". Für das Projekt / die zu entwickelnde Software selbst ist das durchaus okay, aber die Vorgehensweise als Auftragnehmer etc. ist immer identisch zu auch anderen Projekten meines Unternehmens.
Weiterhin ist das Projekt zeitlich nicht eingegrenzt, es wird hier vorläufig kein definiertes Ende geben. Ist dies in irgendeiner Weise problematisch (Eigentumsvorbehalt wäre ja quasi dauerhaft vorhanden?)?
Wir würde eine Haftungseinschränkung aussehen müssen und gibt es weitere Punkte, welche Sie ergänzen würden?
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zu Ihren weiteren Fragen:
1.
Unrichtig ist, dass der § 3 dazu führt, dass Ihrem Unternehmen der Unternehmensgegenstand entzogen werden würde (außer Sie arbeiten nie mit Open Source, da § 3 Abs. 3 Sie nämlich genau dazu verpflichtet). § 3 führt allerdings dazu, dass Sie vor Beginn der Arbeiten einen umfangreichen Katalog erstellen müssen mit allen Erfindungen, Algorithmen, Verfahren und Know-How, welche Sie bereits vor Beginn der Arbeiten haben oder entwickelt haben, damit die Rechte daran nicht an den AG fallen. Dies kann selbstverständlich einen erheblichen Aufwand bedeuten, insbesondere dann, wenn, wie Sie sagen, viele der Kenntnisse und Verfahren auch in anderen Projekten verwendet werden.
2.
Die fehlende zeitliche Eingrenzung ist an sich erstmal nicht schlimm. Es ist sogar eher ein Nachteil für den AG, denn dieser kann Sie damit nicht auf einen bestimmten Termin zur Vollendung der Programmierung festlegen. Gleichzeitig führt dies aber auch dazu, dass die Beendigung des Vertrages jederzeit durch Kündigung ohne Einhaltung einer Frist möglich sein kann. Dies ist gilt jedenfall nach § 621 BGB für Dienstverträge und der vorliegende Vertrag hat auch Elemente eines Dienstvertrages. Hier wäre es sinnvoll Klauseln zur Beendigung einzufügen.
Der Eigentumsvorbehalt wäre damit tatsächlich bis zum Abschluss des letzten Ergebnisses oder bis zur Zahlung der letzten Rechnung bestehend. Dies wäre für Sie ja durchaus äußerst positiv zu bewerten.
3.
Ergänzen würde ich sämtliche in meinem letzten Kommentar eingefügten Aspekte, damit in diesen Feldern Sicherheit hinsichtlich der Rechte und Pflichten besteht.
Gerne kann ich Ihnen die Formulierung der jeweiligen Klauseln anbieten. Allerdings ist diese Arbeit nicht mehr von dem Prüfungsauftrag erfasst. Die Formulierung der Klauseln würde ich nach Aufwand abrechnen, da der Umfang eben maßgeblich davon abhängt, welche und wie viele Klauseln Sie formuliert haben möchten. Die Formulierung sämtlicher von mir angesprochenen Klauseln würde Kosten in Höhe von 150,00 EUR auslösen.
Mit bestem Gruß
Ray Migge
-Rechtsanwalt-