Prüfung Maklervertrag - Wiederrufsbelehrung für Verbraucher
Fragestellung
Im angehängten Formular verstehe ich nicht, ob der Makler ein Recht hat, alleine für seine Vermittlungstätigkeit bereits Geld zu verlangen, auch wenn kein Kaufabschluss statt finden sollte.
Und wenn ja, wieviel darf er für seine Tätigkeit verlangen?
Ich möchte das Objekt gerne besichtigen.
Das geht aber nur wenn ich den Vertag unterschreibe sagt der Makler.
Abschnitt aus dem Vertrag:
Für diesen Fall werden Sie ausdrücklich darüber belehrt, dass das
Widerrufsrecht erlischt, sobald wir unsere Dienstleistung vollständig erbracht haben. Unter vollständiger Vertragserfüllung im Sinne des vorstehenden Satzes ist die maklervertraglich vereinbarte Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit und nicht der Abschluss des maklervertraglich herbeizuführenden Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrages) zu verstehen.
Und dann soll ich noch ja oder nein ankreuzen, was hat es damit auf sich?
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Antwort von Rechtsanwalt Martin Schröder
Sehr geehrter Fragesteller,
für die Vermittlungstätigkeit brauchen Sie nichts zu bezahlen, solange nicht die Maklerprovision dadurch fällig wird, dass Sie einen Kaufvertrag über eine vermittelte Immobilie abschließen. Eine Zahlungspflicht für die bloße Vermittlungstätigkeit, also das Vorführen von Kaufobjekten, entsteht auch nicht durch die Vertragsfomulierungen in dem Formular, das Sie beigefügt haben.
Der Teil der Widerrufsbelehrung, der auf die vollständige Leistungserbringung Bezug nimmt, hat nichts mit einer zusätzlichen Vergütung der Maklertätigkeit zu tun. Hier geht es lediglich darum, dass der Makler Gefahr laufen würde, für Sie Leistungen zu erbringen, die Sie auch im Falle eines Kaufvertragsabschlusses nicht bezahlen müssten, wenn Sie nicht gemäß § 356 Abs. 4 BGB belehrt wurden. Es könnte also ohne diese Belehrung der Fall eintreten, dass der Makler Ihnen sehr schnell - innerhalb von zwei Wochen - ein Objekt vermittelt, und sie dann den Maklervertrag widerrufen könnten und keine Maklerprovision zahlen müssten. Dieser Fall wird ausgeschlossen, wenn der Makler Sie in der geschehenen Weise belehrt und wenn Sie ausdrücklich erklären - darum das Ankreuzkästchen - dass Sie seine sofortige Tätigkeit verlangen.
Sie können also das Formular beruhigt unterzeichnen. Ihnen entstehen daraus keine zusätzlichen Kosten über die eventuelle Maklerprovision im Falle eines Kaufvertragsabschlusses hinaus.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Erläuterungen behilflich sein.
Mit besten Grüßen
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